Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen ab 20.000 Euro
Die bislang in einer befristeten Übergangsvorschrift festgelegte Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden in Zivilsachen in Höhe von 20.000 Euro wird dauerhaft in der Zivilprozessordnung festgeschrieben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/13828) verabschiedete der Bundestag vergangene Wochen in modifizierter Fassung (19/15167) mit den Stimmen der Koalition. Die Regelung, wonach die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesgerichtshof in Zivilsachen einen Beschwerdewert von mehr als 20.000 Euro erfordert, war zuletzt bis Ende 2019 befristet. Durch eine Änderung zivilprozessualer Vorschriften soll mit dem Gesetzentwurf zudem eine effiziente Verfahrensführung ohne Einbußen des Rechtsschutzes gefördert werden. So sollen unter anderem die Möglichkeiten zum Abschluss eines wirksamen gerichtlichen Vergleichs vereinfacht werden.
Abkommen mit Ukraine kann in Kraft treten
Der Bundestag hat in der vergangenen Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Sozialabkommen mit der Ukraine (19/13449; 19/14830) verabschiedet. Das Vertragsgesetz ist laut Bundesregierung die Voraussetzung für eine Ratifizierung des Abkommens. Mit dem Abkommen soll unter anderem eine Doppelversicherung in der Renten- und Unfallversicherung von Arbeitnehmern, die in das jeweils andere Land entsandt worden sind, vermieden werden. Renten- und Unfallversicherung sollen künftig allein den Rechtsvorschriften eines Vertragsstaates, in der Regel des Heimatstaates, unterliegen.
Linke fordert Umsetzung der Istanbul-Konvention
Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung auf, eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention zu schaffen, die die Anstrengungen der Ministerien und der Länder zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen koordiniert. Die Fraktion begründet ihren Antrag (19/14380), den der Bundestag am vergangenen Donnerstag in die Ausschüsse überwies, mit den Verpflichtungen, die Deutschland mit der Ratifizierung des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" eingegangen sei. Dazu gehöre auch eine Monitoring-Stelle zur Evaluierung der einzelnen Maßnahmen sowie eine Forschungsstelle.
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