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MENSCHENRECHTE II
Sandra Schmid
Schutz der Kleinsten

Grünen-Antrag zu Kinderrechten

Die Grünen-Fraktion ist mit einem Antrag im Menschenrechtsausschuss gescheitert, mit dem sie sich dafür einsetzt, "Kinderrechte weltweit zu schützen und zu verwirklichen" (19/13553). Der Ausschuss lehnte die Vorlage vergangene Woche mit Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD ab. Linksfraktion und Grüne votierten für eine Annahme, die FDP-Fraktion enthielt sich. Vertreter der Grünen plädierten für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Zudem solle sich die Bundesregierung mit anderen europäischen Staaten international stärker für Kinderrechte einsetzen.

Gegen die Forderung, Kinderrechte in der Verfassung festzuschreiben, sprachen sich Abgeordnete der Fraktionen von Union, FDP und AfD aus. Kinderrechte würden von der Bundesregierung zu Recht längst als eine "Querschnittsaufgabe" aufgefasst, sagte ein Vertreter der Unionsfraktion. Ein Vertreter der AfD argumentierte: "Kinder sind bereits über die Grundrechte geschützt." Die FDP bezeichnete das Anliegen als "Symbolpolitik".

Ein Vertreter der SPD-Fraktion verwies auf einen Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium, der die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz vorsehe. Die Linke begrüßte die Vorlage der Grünen und hob insbesondere deren Forderung nach einem "unbürokratischen und zügigen" Familiennachzug hervor.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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