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Altersvorsorge : Verspieltes Vertrauen

Millionen Betriebsrentner werden ab 2020 von Sozialbeiträgen entlastet

16.12.2019
2023-08-30T12:36:32.7200Z
6 Min

Erst angelockt, dann abgezockt.": Der Slogan des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Die Betriebsrentner fühlen sich von der Politik nicht nur alleingelassen, sondern betrogen. Schon seit Jahren trommeln Aktivisten für einen Ausgleich der von ihnen als ungerecht empfundenen Sozialbeiträge auf Betriebsrenten: Sie sind wütend, sie haben protestiert und sich organisiert und sie haben jetzt zumindest einen Teilerfolg errungen.

In der vergangenen Woche beschloss der Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und Linke bei Enthaltung von Grünen, FDP und AfD einen Gesetzentwurf (19/15877), der für die Betriebsrentner eine Entlastung bringt. Allerdings gibt es keine Entschädigung für die teils hohen Verluste, die viele Versicherte mit Verträgen gemacht haben, die dazu gedacht waren, die gesetzliche Rente spürbar aufzubessern. Erst hätten ihnen Politiker dringend empfohlen, Vorsorge für ihren Ruhestand zu treffen, dann seien plötzlich "mitten im Spiel die Spielregeln geändert" worden (siehe Seite 3), beklagen Betroffene.

Auch Thomas Hintsch (68) hat mitgespielt, denn: "Ich wollte dem Staat nicht auf der Tasche liegen." Der promovierte Diplom-Kaufmann schloss 1992 mit 41 Jahren eine Direktversicherung ab und würde dies aus heutiger Sicht nicht wieder tun. Hintsch war gerade drei Tage Rentner, als ihm durch eine Mitteilung der Krankenkasse IKK Südwest bewusst wurde, dass der Auszahlungsbetrag der Versicherung viel niedriger ausfallen würde als erwartet, nämlich reduziert um Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV/SPV).

Völlig überrascht Für den Kaufmann ein Schock: "Ich war entsetzt und habe gleich mit der IKK telefoniert." Es nutzte nichts, den Widerspruch lehnte die Kasse ab. Er klagte 2017 vor dem Sozialgericht in Mainz und unterlag. Heute sitzt Hintsch im Vorstand des DVG und kämpft weiter für eine aus seiner Perspektive gerechte Lösung.

Die damals abrupt geänderten Regelungen wurden in höchstrichterlichen Entscheidungen bestätigt, einschließlich der rückwirkenden Änderung der Beitragsbedingungen. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) von 2017 sind seit 2018 nun staatlich geförderte Betriebsrenten (Riester-Betriebsrenten) in der Auszahlungsphase beitragsfrei gestellt (siehe Seite 3).

Nach Angaben des DVG sind rund 6,5 Millionen Direktversicherte von der Doppelverbeitragung betroffen. Der ungelenke Begriff wird für zwei unterschiedliche Regelungen verwendet: Zum einen wird seit 2004 der volle Beitragssatz erhoben (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) statt wie bis dahin der halbe, zum anderen steht der Begriff für die Belastung von Betriebsrenten in der Anspar- und Auszahlungsphase mit Sozialbeiträgen.

Keine Rückabwicklung Mit ihrer Kernforderung nach Entschädigung und Rückabwicklung konnten sich die Betriebsrentner nicht durchsetzen, das wäre schlicht zu teuer. Das Bundesgesundheitsministerium ließ die Kosten für eine Rückabwicklung durchrechnen und kam auf den gewaltigen Betrag von rund 42 Milliarden Euro. In der GKV lägen demnach die Kosten für eine rückwirkende Halbierung des Beitragssatzes bei rund 37 Milliarden Euro, in der SPV bei rund 4,9 Milliarden Euro.

Nach Berechnungen des DVG würde die Rückabwicklung ihrer Verträge zwar nur rund zehn Milliarden Euro an Kosten verursachen, das wäre aber immer noch ein Batzen Geld. Als sich vergangene Woche erneut Experten trafen, um über den Gesetzentwurf zu beraten, war die Warnung nicht zu überhören: Eine komplette Rückabwicklung wäre danach äußerst kompliziert und würde vermutlich zu höheren Krankenversicherungsbeiträgen führen.

Breite Entlastung Billig ist die Neuregelung nun freilich auch nicht. Die Bundesregierung rechnet mit Mindereinnahmen von jährlich rund 1,2 Milliarden Euro in der GKV, die 2020 aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden sollen. Von 2021 bis 2023 sollen die fehlenden Beträge teilweise aus dem Gesundheitsfonds bereitgestellt und stufenweise zurückgeführt werden. Insgesamt liegt das aus dem Fonds entnommene Volumen bei drei Milliarden Euro. Ab 2024 müssen die Kassen die Beitragsausfälle selbst tragen.

Nachdem sich beim Thema Doppelverbeitragung lange nichts getan hatte, ging es zuletzt ganz schnell. In einem abgekürzten Verfahren durchlief die Reform, die bereits Anfang 2020 in Kraft tritt, das Parlament. Die entscheidende Neuerung ist die Einführung eines Freibetrages von 159,25 Euro. Damit werden erst auf höhere Betriebsrenten Sozialbeiträge fällig. Da nach Berechnungen der Regierung rund 60 Prozent der Betriebsrentner weniger als 318 Euro im Monat bekommen, werden sie künftig maximal den halben statt wie bisher den vollen Krankenkassenbeitrag bezahlen. Die übrigen 40 Prozent werden auch entlastet. Die rund vier Millionen Betriebsrentner oberhalb der bisherigen Freigrenze sollen künftig rund 300 Euro jährlich mehr haben. Von dem Freibetrag profitieren auch jene Betriebsrentner, deren Rentenbezug vor 2020 begonnen hat oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt. Bislang gibt es nur eine Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Betriebsrenten bis zu dieser Summe bleiben beitragsfrei. Wer mehr Rente bezieht, muss dann jedoch auf die komplette Summe die Sozialbeiträge bezahlen. Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt weiter die alte Freigrenze.

Die Linksfraktion hatte in einem Antrag (19/15436) eine noch weitergehende Entlastung vorgeschlagen, fand dafür aber keine Mehrheit. Die AfD verlangt in einem Antrag (19/15788), der erst noch beraten werden muss, dass Betroffenen doppelt gezahlte Beiträge zur Sozialversicherung auf Verträge der betrieblichen Altersvorsorge auf Antrag rückerstattet werden. Die FDP spricht sich ebenfalls für eine noch stärkere Entlastung der Betriebsrentner aus.

Späte Reue In der Schlussberatung zeigte sich, dass mit der jüngsten Reform das Thema zwar angegangen, aber womöglich nicht abgehakt ist. Mehrere Redner gaben zu, dass die damalige Vorgehensweise das Vertrauen in die Politik nicht eben gestärkt habe. Sabine Dittmar (SPD) sagte: "Wir heilen endlich eine alte Wunde." Es habe freilich nachvollziehbare Gründe für die damalige Gesetzesänderung gegeben. Bei fünf Millionen Arbeitslosen seien die Sozialkassen leer gewesen. Sie räumte ein: "Wir schauen heute kritisch auf dieses Gesetz zurück." Dittmar versprach eine unbürokratische Umsetzung der Regelungen. Zu viel gezahlte Beiträge würden rückerstattet, ohne dass Anträge gestellt werden müssten. Markus Kurth (Grüne) sagte mit Blick auf die Reform 2004: "Dabei ist uns etwas unterlaufen, was tatsächlich korrigiert gehört." Die nun geplante Gegenfinanzierung des Freibetrags über die GKV sieht er kritisch, weil damit alle Versicherten belastet würden. Absehbar seien überdies neue Ungerechtigkeiten, wenn es künftig eine Gruppe gebe, die keine Beiträge zahle.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, in Gesprächen mit Bürgern über das Thema habe er Frust und Vertrauensverlust erlebt. "Viele haben sich betrogen gefühlt." Im Kern gehe es um Vertrauen in Entscheidungen des Staates und in die betriebliche Altersvorsorge.

Detlev Spangenberg (AfD) forderte, den "Systemfehler" der Doppelverbeitragung zu beseitigen. Er mutmaßte, die Koalition handele nur aus Angst, weil ihr die Betroffenen als Wähler verloren gehen könnten, nicht weil sie helfen wolle. Wer könne im Übrigen garantieren, dass Verträge künftig eingehalten würden?

Linke und FDP betonten, sie hätten der Reform von 2004 nicht zugestimmt. Matthias Birkwald (Linke) rügte, ohne Vertrauensschutz seien den Versicherten fast 20 Prozent ihrer Betriebsrenten wegegenommen worden. Das Geld hätten sie besser auf ein Sparbuch gelegt. Nach Jahren ohne jede Initiative sei die Koalition endlich aufgewacht. Es sei gut, dass die Betriebsrentner entlastet würden, wenn auch noch nicht ausreichend.

Christine Aschenberg-Dugnus sprach für die FDP-Fraktion von einer "ungerechtfertigten Mehrfachverbeitragung" und verlangte, es dürften bei der Auszahlung von Betriebsrenten keine Sozialbeiträge fällig werden, wenn diese schon in der Ansparphase gezahlt worden seien. Die betriebliche Altersvorsorge müsse einfach und verständlich sein.

Emmi Zeulner (CSU) bekannte, es sei als ungerecht empfunden worden, rückwirkend die Spielregeln zu ändern. Das sieht auch Thomas Hintsch so. Er will sich weiter engagieren, bis die Forderungen seines Vereins erfüllt sind.