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Negativzinsen : FDP macht sich für Sparer stark

16.12.2019
2023-08-30T12:36:32.7200Z
1 Min

Immer mehr Banken sehen sich angesichts der Negativzinsen der Europäischen Zentralbank gezwungen, diese Belastungen an die Sparer weiterzugeben. Die FDP-Fraktion fordert daher die Berücksichtigung von Negativzinsen im Steuerrecht. Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, der klarstellt, dass von den Banken erhobene negative Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital für die belasteten Steuerpflichtigen negative Erträge sind und damit im Rahmen der Verlustverrechnung innerhalb der Kapitaleinkünfte verrechnet werden können, heißt es in einem Antrag (19/15771) der FDP-Fraktion. Nicht mit positiven Kapitaleinkünften verrechenbare negative Einlagezinsen sollen als Verlustvortrag festgestellt werden.

In der Begründung des am Donnerstag vom Bundestag an die Ausschüsse überwiesenen Antrages heißt es, Sparer dürften durch negative Zinsen nicht doppelt belastet werden. Das wäre jedoch die Folge, wenn sie einerseits negative Zinsen für Guthaben an die Bank entrichten müssten, aber andererseits diese nicht steuerlich geltend machen könnten. Das anhaltende Niedrigzinsumfeld zwinge immer mehr Banken, die Belastungen an die Kunden weiterzugeben. Dass diese Negativzinsen nicht mit positiven Einkünften bei der Steuer verrechnet werden könnten, sei unsystematisch und belaste die Sparer.

Die Bundesregierung erklärte unterdessen in einer Antwort (19/14645) auf eine FDP-Anfrage (19/13998), sie plane aktuell keine gesetzliche Regelung für ein Verbot von Negativzinsen für Sparer.