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Vor 25 Jahren... : Ewiger Streitpunkt

18.02.2019
2023-08-30T12:36:16.7200Z
1 Min

22.2.1994: Recht auf ausreichende Rundfunkgebühren Über die Rundfunkgebühren wird schon lange gestritten. Sowohl über die Beitragshöhe als auch über das Programm der Öffentlichen-rechtlichen. Wiederholt auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Am 22. Februar 1994 etwa bestätigten die Karlsruher Richter den Sendern das Recht auf ausreichende Rundfunkgebühren. Nur das Verfahren der Gebührenermittlung hielten sie für verfassungswidrig. Weder seien die zur Erfüllung des Rundfunkauftrags erforderlichen Mittel gesichert, noch sei der Einfluss des Staates auf die Programmgestaltung ausgeschlossen, erklärten die Richter. Die Überprüfung des von den Sendern angemeldeten Finanzbedarfs solle durch ein "rundfunk- und politikfreies" Sachverständigengremium gewährleistet werden. Die 1975 gegründete Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hielten sie in damaliger Form für ungeeignet. Die Gebührenentscheidung, so das Gericht, sei als "politische Entscheidung der Ministerpräsidenten und der Landtage" ausgestaltet.

Heute besteht die KEF aus 16 unabhängigen Sachverständigen. Deren Beitragsvorschlag ist Grundlage für die Entscheidung der Länder. Von diesem dürfen sie nur in Ausnahmefällen abweichen, etwa wenn die Belastung der Bürger als unangemessen erscheint. Bis 2020 ist der Rundfunkbeitrag auf 17,50 Euro pro Haushalt festgelegt. In diesem Frühjahr müssen die Sender der KEF mitteilen, wie viel Geld sie ab 2021 brauchen. Eine Beitragserhöhung ist nicht ausgeschlossen - eine erneute Verfassungsklage dann auch nicht. Benjamin Stahl