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BILDUNGS- UND TEIlHABEPAKET : »Ein ganzer Haufen Papier«

Die Leistungen sind oftmals unbekannt und ihre Beantragung zu bürokratisch

18.02.2019
2023-08-30T12:36:16.7200Z
8 Min

Was Katja Weber (Name geändert) mit dem Bildungs- und Teilhabepaket verbindet, ist vor allem eines: "Ein ganzer Haufen Papier". Fünf Kinder hat die 47-Jährige und für alle fünf hat sie Leistungen beantragt - für das Mittagessen in Kita und Schule, Ausflüge und Landheim-Fahrten, Zuschüsse für Musikschule und Sportverein.

Das Bildungs- und Teilhabepaket sei "an sich eine ganz tolle Sache", sagt die Dresdnerin, "aber es bringt einen riesigen Aufwand mit sich. Und dem ist nicht jeder gewachsen." Sie habe in den Medien von der Möglichkeit gehört, die Leistungen für ihre Kinder zu beantragen und sich nicht gescheut, das zu tun. "Aber im Jobcenter erzählt einem davon keiner etwas", erinnert sie sich, "und wenn man dann mitbekommt, dass man für jede einzelne Leistung für jedes Kind einen Antrag ausfüllen muss, dafür zum Teil noch mehrere Unterschriften von verschiedenen Stellen braucht und auf keinen Fall verpassen darf, das alles immer wieder rechtzeitig neu zu beantragen, kann einem schon schwindlig werden."

In die Armut katapultiert Sie habe sich relativ schnell in das Prozedere eingefuchst, sagt Weber, "aber ich bin vielleicht auch nicht wirklich das klassische Beispiel". Sie sei aus einem Leben im Wohlstand in die Armut katapultiert worden, als sich ihr Mann nach vielen Ehejahren vollkommen überraschend von ihr getrennt und sie mit den Kindern auf die Straße gesetzt und sich geweigert habe, Unterhalt zu zahlen. Weil der jüngste Sohn damals noch keinen Kita-Platz gehabt habe und sie schon vor seiner Geburt länger zu Hause gewesen sei, um sich um die Kinder zu kümmern, habe sie nicht sofort wieder einen gut bezahlten Job gefunden und sei im SGB-II-Bezug gelandet. "Aber ich war immer gut informiert und hatte die Power, mich zur Not auch mit den Ämtern auseinanderzusetzen. Viele derer, die Anspruch auf die Leistungen hätten, können das aber nicht - Eltern, die für den Mindestlohn schuften, der dann doch nicht reicht, und die sehen müssen, wie sie die Kinder groß bekommen, haben meistens diverse Probleme auf der Uhr und gar nicht den Nerv, sich in dieser Bürokratie zurecht zu finden." So habe sie die Anträge für die Leistungen für ihre Kinder in verschiedenen Behörden stellen müssen: "Da verbringt man schnell mal den halben Vormittag. Ganz zu schweigen davon, dass es Geld kostet, quer durch die halbe Stadt zu fahren. Mit einem Job und Kita-Schließzeiten ist das nicht leicht hinzukriegen."

Inzwischen ist Weber auf das Bildungs- und Teilhabepaket nicht mehr angewiesen. Sie hat inzwischen einen vernünftig bezahlten Vollzeit-Job, mit dem sie sich und ihre Kinder versorgen kann. Aber sie engagiert sich im Alleinerziehenden Netzwerk Dresden und sieht dabei immer wieder, dass Eltern, die eigentlich Geld und Sachleistungen beantragen könnten, darauf verzichten. "Man müsste da vieles vereinfachen", sagt sie. Weniger Bürokratie bei der Antragstellung sei ein Schlüssel: "Im Grunde wäre es am besten, wenn das alles elektronisch ginge und das Kind einfach einen Pass oder einen Chip bekommen würde, den es in der Schule oder beim Sportverein zeigen kann. Damit könnte man den Eltern so vieles erleichtern."

Doch angesichts der anstehenden Reform des Bildungs- und Teilhabepakets wird einmal mehr über viel Grundlegenderes gesprochen. Denn die 2011 eingeführte Unterstützung für bedürftige Kinder und Jugendliche wirkt nicht annähernd so, wie sie sollte. Auf den Weg gebracht wurde sie vor neun Jahren durch das Bundesverfassungsgericht. Damals hatten die Richter der Bundesregierung mit ihrer Feststellung, es gebe in den Regelsätzen nach dem SGB II einen "völligen Ermittlungsausfall" im Hinblick auf die kinderspezifischen Bedarfe, eine deutliche Klatsche verpasst. Zum menschenwürdigen Existenzminimum, so das Gericht, gehöre nicht nur die physische Existenz, sondern auch die soziokulturelle Teilhabe. Als Reaktion darauf führte die damalige Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) das Bildungspaket ein. Seither können Kinder und Jugendliche, die allgemeine oder berufsbildende Schulen besuchen und in Haushalten leben, die Geld nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen, verschiedene Leistungen beantragen: Zuschüsse für das Mittagessen, Fahrtkosten, Nachhilfe, Sportvereine oder Musikunterricht. Geld gibt es auch für Ausflüge oder Landheimfahrten, zudem wird anteilig die Grundausstattung zu Beginn des Schuljahres finanziert.

Geringe Nutzung Theoretisch jedenfalls. Zwar weichen die Berechnungen des Familienministeriums und die verschiedener Sozialverbände erheblich voneinander ab, klar ist aber in jedem Fall: Das Angebot erreicht bei Weitem nicht alle, die es in Anspruch nehmen könnten. Rund 3,1 Millionen Kinder und Jugendliche, so beziffert es der Evaluationsbericht zum Projekt, den das Ministerium in Auftrag gegeben hat, wären anspruchsberechtigt. Und während die Bundesregierung von einer "tatsächlichen Nutzung" von rund 52 Prozent ausgeht - und einräumt, es gebe bisher keine aussagekräftige bundesweite Leistungsstatistik -, hat der Paritätische Wohlfahrtsverband ausgerechnet, "dass mindestens 85 Prozent der grundsätzlich Leistungsberechtigten nicht von dieser Leistung profitieren". Zudem gebe es "drastische" regionale Unterschiede bei der Inanspruchnahme. Als "gescheitert" bezeichnete der Deutsche Kinderschutzbund das Paket daher schon vor geraumer Zeit, es sei "alles Murks", hieß es vom Paritätischen Wohlfahrtsverband.

Nun soll nachgebessert werden. Im Rahmen des Starke-Familien-Gesetzes, das der Bundestag in der vergangenen Woche erstmals beraten hat, sollen vor allem bürokratische Probleme beseitigt werden. So mussten Eltern bisher zum Mittagessen und den Fahrtkosten einen Eigenanteil leisten - für Eltern, Dienstleister und Verwaltung bedeutete das einen riesigen Papierkrieg. Nachhilfe wurde nur bewilligt, wenn die Versetzung der Schüler gefährdet war. All das soll nun anders werden, zudem sollen die Zuschüsse für das Schulstarterpaket erhöht und die Antragstellung erleichtert werden.

Das sind richtige und wichtige Schritte - darin sind sich die Sozialverbände einig. Dass die Elternzuschüsse für Mittagessen und Fahrtkosten entfallen sollen, sei "ausgesprochen sinnvoll", sagt Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. "Hier war die Abwicklung zum Teil so aufwändig, dass Eltern lieber verzichtet haben." Auch die Anbieter würden nun entlastet, für die das bisherige Verfahren keine Freude gewesen sei.

Dass es künftig weniger einzelne Anträge geben soll und sich der Zuschuss für Schulmaterialien pro Schuljahr von 100 auf 150 Euro erhöht, wird von den Experten begrüßt. Auch dass die "absurde Regelung" gestrichen werden soll, dass Nachhilfe erst dann gewährt wird, wenn die Versetzung gefährdet "und das Kind damit ja schon fast in den Brunnen gefallen ist", sei ein erheblicher Fortschritt, findet Nina Ohlmeier, Referentin beim Deutschen Kinderhilfswerk.

Kritik der Sozialverbände Dennoch gibt es Kritik. Soziale Teilhabe sei kaum möglich von zehn Euro im Monat, sagt Erika Biehn, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV): "Damit können Sie vielleicht den Beitrag für den Fußballverein zahlen oder die monatliche Gebühr in der Musikschule. Aber ein Instrument, Trikots oder gar neue Fußballschuhe, wenn die alten zu klein geworden sind, lassen sich damit nicht bezahlen." Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband beklagt, dass 150 Euro im Jahr nicht ausreichen, um alle nötigen Schulmaterialien zu kaufen; insbesondere dann, wenn große Sprünge etwa von der Grundschule in weiterführende Schule oder von Sekundarstufe I in II anstünden, reiche das Geld nicht aus.

Dass die Sätze zu gering sind, um damit wirklich alles abzudecken, hat auch Christine Finke erlebt. Die Alleinerziehende Mutter dreier Kinder hat bis vor drei Jahren Leistungen aus dem Bildungspaket beantragt und ist bis heute froh, dass es diese Möglichkeit gab. Sie sagt: "Das gehört ja zur Existenzsicherung des Kindes, so sind die Sätze berechnet. Wer darauf verzichtet, lebt letztlich unterhalb des Existenzminimums." Beantragung und Bewilligung seien in ihrer Heimatstadt immer extrem gut gelaufen, vielfach seien die Ämter auch sehr kulant gewesen. "Ich konnte etwa meinen Fünfjährigen einen Schwimmkurs machen lassen. Der hat 120 Euro gekostet, dafür durfte ich das Jahresbudget für Sport und Vereine nutzen. Damit war dann aber auch klar: Mit Fußball ist es in dem Jahr nichts mehr." Darüber, dass eins der Kinder ein Instrument in einer Musikschule hätte lernen können, habe sie gar nicht erst nachdenken müssen; die Preise dafür seien deutlich höher. Wirkliche Teilhabe sei mit zehn Euro im Monat "einfach nicht drin."

Grundsätzlich empfinde sie es als den größten Mangel des Pakets, dass es so wenig bekannt sei - und es den Familien damit schwer gemacht werde. "Wie oft habe ich aus der Schule einen Zettel bekommen: Ausflug in zwei Tagen, bitte 25 Euro zahlen. Da war mein großes Glück, dass ich vieles auch rückwirkend beantragen konnte." Aber die Lehrer in ihrer Schule hätten schlicht nicht gewusst, dass es diese Möglichkeit gibt und deshalb auch überhaupt nicht auf dem Schirm gehabt, dass es sinnvoll sein könnte, solche Dinge längerfristig anzukündigen, damit Eltern sich rechtzeitig kümmern können. "Wenn man kein Geld hat, ist es schwer, auch mit vermeintlich geringeren Beträgen in Vorleistung zu gehen." Von Freunden in Berlin wisse sie, dass dort Lehrer auf die Möglichkeit hinwiesen, Leistungen aus dem Paket zu beantragen. "Es ist ein reines Glücksspiel, ob man an Sachbearbeiter und Lehrer gerät, die sich auskennen, oder nicht." Darauf, dass die Teilhabe von Kindern bis heute stark von ihrem Wohnort abhängt, weist auch der Paritätische Wohlfahrtsverband hin: So sei die Quote der Inanspruchnahme in Schleswig-Holstein mit 46 Prozent (im Juli 2017) drastisch höher als die im Saarland mit sieben Prozent.

Gutscheine für Sachleistungen Dazu kommt, dass ein Problem bleibt, das Fachleute schon lange anmahnen: Auch mit dem Starke-Familien-Gesetz gibt es keine Abkehr vom Sachleistungsprinzip und keinen Automatismus. Nur das Geld für Schulmaterialien erreicht die Eltern automatisch; wer etwa Hartz-IV-Leistungen bezieht, dem wird es automatisch zusammen zu Beginn des Schuljahres mit dem Regelsatz überwiesen. Alles andere muss extra beantragt werden und erreicht die Familien häufig in Gutschein-Form. Das bedeutet, dass sie sich gegenüber anderen - etwa Vereinen, Musikschulen oder Essensanbietern - als arm outen müssen. Erika Biehn ärgert sich über diese Praxis schon lange: "Dem zugrunde liegt ein Bild, nachdem diese Eltern nicht in der Lage sind, verantwortlich mit dem Geld umzugehen, das sie für die Teilhabe ihrer Kinder bekommen." Es sei längst erwiesen, dass der Großteil der Eltern "das letzte Hemd für seine Kinder geben würde" - das Misstrauen, sie würden das Geld eher für Zigaretten oder Alkohol ausgeben, sei "vollkommen unbegründet". Man könne und müsse den Familien mehr zutrauen.

Das unterschreiben auch Katja Weber und Christine Finke. Sie seien froh, sagen beide, dass sie die Möglichkeit gehabt hätten, das Bildungspaket zu nutzen, weil es ihren Kindern ganz direkt und unmittelbar geholfen habe. Aber noch glücklicher seien sie darüber, dass sie jetzt wieder selbst für die Familie sorgen könnten - und den Papierwust, den die Leistungen mit sich gebracht hätten, hinter sich gelassen haben.