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Landwirtschaft : Augenmaß statt Anwendungsverbot

Der Bundestag lehnt Oppositionsanträge zu Glyphosateinsatz ab

18.02.2019
2023-08-30T12:36:16.7200Z
2 Min

Der Bundestag hat am Donnerstagabend mehrere Oppositionsanträge zum Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft abgelehnt. Die Abgeordneten votierten mit der Mehrheit der Fraktionen von CDU/CSU und SPD gegen Anträge von FDP (19/216), Linke (19/226) und Grüne (19/230). Während Linksfraktion und Grüne ein sofortiges Anwendungsverbot von Glyphosat forderten, sprachen sich die Liberalen dafür aus, entsprechende Zulassungsverfahren auf Grundlage der Expertise der zuständigen Zulassungs- und Bewertungsbehörden "streng wissenschaftsgeleitet" zu betreiben. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Agrarausschusses (19/7148) zugrunde.

Die Liberalen hatten bei Zustimmung der AfD gefordert, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln weiterhin ausschließlich auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen soll. Die Bundesregierung solle den "Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ungeachtet der Versuche weltanschaulicher Einflussnahme unter der Maßgabe von Sachlichkeit, Rationalität und Fachlichkeit" umsetzen. Einher ging damit die Forderung, dass die Zulassungsverfahren in Deutschland generell transparenter gestaltet werden sollen.

Dagegen positionierte sich Die Linke, die ein Verbot verlangte. Die Grünen unterstützten dies. Die Regierung solle Sofortmaßnahmen veranlassen, um gesundheitliche und ökologische Gefahren und Risiken für Mensch und Tier auszuschließen. Zudem soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel unverzüglich nach Inkrafttreten auf nationaler Ebene verbietet. Stattdessen müsse auf die Erforschung von Alternativen zur Anwendung von Glyphosat hingearbeitet werden.

Auch die Grünen wollten mit Zustimmung der Linksfraktion die Anwendung von Glyphosat zum Schutz der Artenvielfalt und zur Wahrung des Vorsorgeprinzips endgültig beenden. Ziel sei die Erarbeitung eines Ausstiegsplans mit umweltverträglichen Alternativen. Sofort untersagt werden sollen der private Gebrauch und die Anwendung von Glyphosat auf öffentlichen Flächen, außerdem wurden maximale Anwendungsbeschränkungen im landwirtschaftlichen Bereich gefordert. Letzten Endes soll der Wirkstoff schnellstmöglich nicht mehr eingesetzt werden.

Die Union kritisierte die Forderungen nach einem Komplettverbot als überzogen, weil dies rechtlich nicht möglich sei. Darüber hinaus habe die Bundesregierung schon zahlreiche Forderungen umgesetzt, so sei die Anwendung von Glyphosat im Nahbereich von Gewässern untersagt, die Anwendung auf öffentlichen Flächen verboten und der Glyphosateinsatz in den vergangenen fünf Jahren um ein Drittel reduziert worden.

Die AfD-Fraktion befürwortete die Forderungen nach einem Ausstieg, schränkte aber ein, dass dies nur geschehen könne, wenn den Landwirten ökonomische Alternativen angeboten werden. Derzeit würden jedoch die Nachteile infolge eines Verbots überwiegen und zu mehr Bodenerosion oder Verdichtung der Böden führen, weil die Felder aufgrund von mehr Überfahrten durch Landmaschinen öfter bearbeitet werden müssten.

Die SPD sprach sich dafür aus, den Einsatz des Pflanzenschutzmittels wenigstens einzuschränken und der mechanischen Bodenbearbeitung den Vorzug zu geben. Eine Diskussion müsse mit Augenmaß erfolgen, denn die Landwirte würden Alternativen brauchen. Die Bundesregierung betonte, bereits an einer Minderungsstrategie zu arbeiten. Außerdem sei ein Totalverbot aus Sicht der Regierung nicht möglich sei, weil es eine EU-weite Anwendungserlaubnis gebe. Ein Verbot in Österreich sei deshalb gescheitert.