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Recht : Strafrecht entrümpeln

FDP fordert Konzentration auf »erhebliches« Unrecht

09.03.2020
2023-08-30T12:38:14.7200Z
2 Min

Die FDP-Fraktion möchte das Strafrecht entrümpeln und hat deshalb einen Antrag (19/17485) vorgelegt, der in der vergangenen Woche erstmals im Plenum debattiert wurde. Die Liberalen begründen ihren Vorstoß mit der Bedeutung des Strafrechts als schärfstem Schwert des Rechtsstaates.

Der Gesetzgeber dürfe nicht fortlaufend neue Strafvorschriften ohne den Nachweis ihrer Erforderlichkeit erlassen, betonte Jürgen Martens (FDP). Zudem müsse der Normenbestand beispielsweise im Hinblick auf die Strafwürdigkeit von Ladendiebstahl und Schwarzfahren überprüft werden. "Wir wollen, dass sich Strafrecht und Strafverfolgung auf erhebliches Unrecht konzentrieren, um dort mit der gebotenen Schnelligkeit und Gründlichkeit zu handeln", erläuterte der FDP-Abgeordnete. Dem gegenüber stehe eine "unreflektierte inflationäre Strafrechtsgesetzgebung", die bei den Bürgern den Eindruck erwecken könnte, "dass einerseits die Übertretung von Strafnormen folgenlos bleibt, während andererseits Taten, die allgemein als strafwürdig empfunden werden, nicht mit dem erforderlichen Nachdruck verfolgt werden. Dass führe zu einer Erosion des Strafrechts", kritisierte Martens.

Unterstützung erhielt der Antrag von den Linken und den Grünen. Die Vertreter beider Fraktionen sprachen sich ebenfalls dafür aus, das Strafrecht auf den Prüfstand zu stellen. Zum Beispiel sollten sogenannte Lebensmittelretter entkriminalisiert werden, diese Art "Klassenjustiz" gehöre abgeschafft, forderte Friedrich Straetmanns (Linke). Canan Bayram (Grüne) warf der Koalition unter anderem vor, mit ihren Gesetzesvorhaben weit über das Ziel der Bekämpfung von Hass und Hetze hinaus zu schießen.

Die Redner der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD sahen in dem Antrag durchaus richtige Aspekte und gute Ansätze, letztendlich ziehe die FDP aber die falschen Schlüsse. Axel Müller (CDU) kritisierte unter anderem, dass nach den Vorstellungen der FDP Ladendiebstahl und Schwarzfahren nur noch als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden sollen. Eine Kapitulation des Rechtsstaates dürfe es aber nicht geben, sagte Müller. Johannes Fechner (SPD) appellierte, wenn man schon dabei sei, Straftatbestände abzuschaffen, müsse auch die Aufhebung des Abtreibungsparagrafen 219a zur Diskussion stehen. Thomas Seitz (AfD) warf der FDP vor, einen Schaufensterantrag geliefert zu haben, mit dem sich die Liberalen dem "linken Spektrum" annäherten und bei dem der "rechtstreue Bürger" wieder einmal das Nachsehen habe.