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RECHT : Balanceakt zwischen Hass und Meinung

Drei Jahre nach seiner Verabschiedung soll das NetzDG novelliert werden

11.05.2020
2023-08-30T12:38:17.7200Z
2 Min

Die Erfahrungen mit dem 2017 verabschiedeten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet haben die Bundesregierung bewogen, eine Reihe von weiteren Verbesserungen zur Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken auf den Weg zu bringen. Das erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) in der vergangenen Woche in der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des NetzDG (19/18792). Die Opposition bewertet die Vorlage überwiegend kritisch.

Laut Lambrecht soll unter anderen die Nutzerfreundlichkeit verbessert werden. Undurchsichtige Meldeverfahren seien unzumutbar und müssten beendet werden. Hassäußerungen müssten schnell und unkompliziert direkt vom Posting aus gemeldet werden können. Zum Schutz der Meinungsfreiheit im Netz sollen die sozialen Netzwerke ein Gegenvorstellungsverfahren einführen, in dem Nutzer, deren Posts gelöscht wurden, ihre Einschätzung vortragen können. Opfern von Hass und Hetze werde es leichter gemacht, gerichtlich gegen die Täter vorzugehen, argumentierte die Ministerin.

Das NetzDG sei wirksam und ein Garant für Meinungsfreiheit, betonte Carsten Müller (CDU). Hass und Hetze in sozialen Netzwerken seien mit dem Gesetz nachhaltig eingedämmt worden. Jens Zimmermann (SPD) verwies auf die internationale Anerkennung für das NetzDG. Viele Gesprächspartner hätten Deutschland dafür gelobt, diesen entscheidenden Schritt vorausgegangen zu sein. Klar sei, dass der Umgang mit dem NetzDG weiterhin ein Balanceakt bleiben werde.

Kritik der Opposition Für Die Linke forderte Niema Movassat hingegen die teilweise Aufhebung des NetzDG. Wichtiger sei, an die Ursachen der Verrohung öffentlicher Debatten heranzukommen. Dazu gehöre auch der politische Kampf gegen den Rechtsruck. Statt des NetzDG würden mehr spezialisierte Abteilungen in den Bereichen Justiz und Polizei gebraucht, die das bestehende Strafrecht im Internet endlich konsequent umsetzen und durchsetzen. Der Entwurf enthalte aber auch positive Punkte wie die Beschwerdemöglichkeit für Nutzer und die leichtere Rechtsdurchsetzung für Opfer von Beleidigungen und Bedrohungen.

Tabea Rößner (Grüne) forderte eine Reihe von Nachbesserungen. Auch mit den geplanten Änderungen bleibe das NetzDG unausgegoren und europa- wie verfassungsrechtlich problematisch. Es habe von Anfang an Mängel aufgewiesen. Aber statt aus Erfahrung zu lernen und die Evaluierung abzuwarten, gehe das Durcheinander weiter. So sehe das Gegenvorstellungsverfahren keinen Rechtsanspruch auf Wiederherstellung eines Inhalts vor, falls dieser unbegründet entfernt wurde. Auch hier müsse nachgebessert werden, um die Meinungsfreiheit zu sichern.

Für die ersatzlose Abschaffung des NetzDG plädierten indes die Vertreter von FDP und AfD. Roman Müller-Böhm (FDP) sprach von einem halbgaren Gesetzentwurf und Aktionismus. Das NetzDG sei verfassungswidrig, unter anderem, weil die Telemedienregulierung in den Aufgabenbereich der Länder falle. Hinzu kämen Bedenken dagegen, dass private Unternehmen über die Rechtswidrigkeit von Aussagen entscheiden. Stephan Brandner (AfD) sagte, das NetzDG sei ein "Meinungsfreiheitseinschränkungsgesetz" und dürfe nicht weiter verschärft, sondern müsse abgeschafft werden.