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Recht : Über der Gürtellinie

11.05.2020
2023-08-30T12:38:17.7200Z
1 Min

Auch ernstgemeinte Appelle fruchten bei einigen Zeitgenossen offenbar so wenig, dass sich Bundesregierung und Bundesrat nun gezwungen sehen, Gaffern mit dem Gesetzbuch zu Leibe zu rücken. In der vergangenen Woche debattierte der Bundestag zwei Gesetzentwürfe (19/17795; 19/15825) von Regierung und Bundesrat, die den Persönlichkeitsschutz bei der Herstellung und Verbreitung von Bildaufnahmen verbessern sollen. Dieses Ziel verfolgt auch ein Gesetzentwurf (19/18980) der AfD-Fraktion. Alle drei Vorlagen wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Am 27. Mai führt der Rechtsausschuss des Bundestages dazu eine Öffentliche Expertenanhörung durch.

Der Bundesratsentwurf sieht vor, Bildaufnahmen des Intimbereichs unter Strafe zu stellen ("Upskirting"). Die Bundesregierung plant unter anderem, den geschützten Personenkreis auf Verstorbene auszuweiten. Das Herstellen und Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine gestorbene Person zur Schau stellt, soll künftig strafbar sein, das Gleiche gilt für Aufnahmen des Intimbereichs lebender Personen. Die Entwürfe reagieren damit darauf, dass Schaulustige bei Unfällen Bilder von Verletzten oder Verstorbenen machen und diese im Internet verbreiten.

"Es ist höchste Zeit,dass sich das ändert", betonte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) in der Debatte und stieß damit auch bei allen anderen Fraktionen auf offene Ohren. Zwar kritisierte die Opposition einzelne Regelungen der Vorlagen, bekräftigte jedoch, dass diese grundsätzlich längst überfällig seien.