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rechT i : Windige Abzocke

Gesetz gegen missbräuchliche Abmahnungen

14.09.2020
2023-08-30T12:38:21.7200Z
2 Min

Dem Geschäft mit missbräuchlichen Abmahnungen, etwa bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet, wird ein Riegel vorgeschoben. Vergangene Woche nahm der Bundestag mit Koalitionsmehrheit einen Gesetzentwurf der Bundesregierung an, der höhere Anforderungen vorsieht, wenn Ansprüche geltend gemacht werden und eine Verringerung finanzieller Anreize (19/12084). Wie es in der Vorlage heißt, mehren sich Anzeichen dafür, dass trotz gesetzlicher Regelungen weiter missbräuchliche Abmahnungen ausgesprochen werden. Es liege ein nicht hinnehmbarer Missstand vor, wenn Abmahnungen primär zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen würden. Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sieht auch vor, dass bei Auto-Ersatzteilen eine Reparaturklausel eingeführt wird, die das Designrecht bei sichtbaren Ersatzteilen für Reparaturzwecke einschränkt und damit den Markt öffnet.

AfD und Grüne stimmten gegen das Gesetz, Linke und FDP enthielten sich. In der Debatte verwiesen Vertreter der Oppositionsfraktionen auf eigene Vorlagen - die allesamt abgelehnt wurden - und kritisierten die Regierungspläne unter anderem als gut gemeint, aber nicht gut gemacht.

Die Grünen erklärten, das Gesetz schwäche die Rechtsdurchsetzung und gehe zulasten kleiner Unternehmen. Die FDP sieht auch nach Änderungen im Ergebnis einer Sachverständigenanhörung noch Schwächen, beispielsweise in der Unterscheidung zwischen berechtigten und unberechtigten Abmahnungen. Die AfD erwartet erhebliche Unsicherheit bei den Abgemahnten. Die Linke kritisierte, dass auch die Verbraucherschutzverbände von der Verschärfung betroffen seien. Redner von SPD und Union erklärten, die Regierung könne nicht zuschauen, wenn windige Anwaltskanzleien missbräuchlich abmahnten und so die Unternehmen abzockten. Das Abmahnsystem im Lauterkeitsrecht habe sich bewährt, um Wettbewerbsgleichheit herzustellen. Wer aber dieses Recht ausnutze, um Gewinne zu machen, müsse sanktioniert werden, hieß es.