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recht iii : Hilfe in der Not

Fristverlängerung für überschuldete Firmen

14.09.2020
2023-08-30T12:38:21.7200Z
1 Min

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD wollen das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz ändern. Ein entsprechender Gesetzentwurf (19/22178) wurde in der vergangenen Woche erstmals im Plenum behandelt und anschließend in den Rechtsausschuss überwiesen. Er sieht vor, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Fällen der Überschuldung für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern. Wie Justiz-Staatssekretär Christian Lange (SPD) sagte, dürfe nicht zugelassen werden, dass die Pandemie eigentlich lebensfähige wirtschaftliche Strukturen zerstöre und Arbeitsplätze verloren gingen. Inzwischen habe sich die Lage leicht entspannt und man könne einen Schritt zurück in die Normalität gehen. Für Unternehmen, die trotz aller Hilfen akut zahlungsunfähig sind, sollen Lange zufolge wieder die normalen Regeln für eine Insolvenzanmeldung gelten. Jenen Unternehmen, die zwar überschuldet seien, aber nicht akut zahlungsunfähig, solle mehr Zeit gegeben werden. Vertreter der Opposition äußerten sich skeptisch über den Entwurf, da eine durch die Verlängerung möglicherweise entstehende Bugwelle von Insolvenzen negative Auswirkungen auf den Wirtschaftskreislauf haben könnte.