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Fleischindustrie : Hinter dem schönen Schein

Ein Verbot von Werkverträgen soll die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter verbessern. Zweifel gibt es an der Wirksamkeit der Kontrollen

14.09.2020
2023-08-30T12:38:22.7200Z
4 Min

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte in der letzten Sitzungswoche des Bundestages vor der Sommerpause etwas angekündigt, an dem er sich nun, in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause, messen lassen musste: Denn der Bundestag debattierte in der vergangenen Woche zum ersten Mal über den Entwurf der Bundesregierung für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz (19/21978). Neben Verbesserungen der Kontrollen in Betrieben geht es darin vor allem um das Verbot von Werkverträgen im Kernbereich der Fleischindustrie, also bei Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung. "Ich werde mich nicht davon abbringen lassen. Wichtig ist, dass dieses Parlament jetzt gemeinschaftlich handelt", forderte Heil Anfang Juli von den Abgeordneten.

Anlass der damaligen Bundestagsdebatte war ein größerer Corona-Ausbruch unter Mitarbeitern des Fleischkonzerns Tönnies in Nordrhein-Westfalen. Die Folge war ein erneuter Lockdown für zwei Landkreise und damit einhergehend ein verschärfter Blick auf die Arbeits- und Wohnbedingungen der vor allem osteuropäischen Arbeitskräfte: Geringer Lohn für überlange Arbeitszeiten, keine Arbeitszeiterfassung und Mitspracherechte, hohe Mieten für hygienisch bedenkliche Sammelunterkünfte, sich aus Angst vor Entlassung krank zur Arbeit schleppende Mitarbeiter - das ist vielerorts Alltag in deutschen Schlachthöfen. Aber damit soll nun Schluss sein, wie Politiker aller Fraktionen schon im Juli einhellig beteuerten.

Den Negativtrend stoppen Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung zum einen im Kernbereich der Fleischwirtschaft Werkverträge und Leiharbeit zum 1. Januar beziehungsweise zum 1. April 2021 verbieten, strengere Auflagen für Gemeinschaftsunterkünfte von Mitarbeitern durchsetzen und die Kontrollen der Arbeitsschutzbehörden besser koordinieren und intensivieren. Unter anderem soll eine jährliche Mindestbesichtigungsquote von fünf Prozent der Betriebe (ab 2026) eingeführt werden. So solle der negative Trend der seit Jahren rückläufigen Betriebsbesichtigungen gestoppt werden und der Missbrauch von Werkverträgen zum Zweck des Lohndumpings beendet werden, heißt es im Entwurf. Vom Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen sind kleinere Handwerksbetriebe bis 50 Mitarbeiter ausdrücklich ausgenommen.

In der Debatte warnte Heil erneut davor, das Gesetz von Lobbyisten der Branche verwässern zu lassen. Kritik am Gesetzentwurf gab es vor allem wegen der Umsetzung. So bezweifelte die AfD-Fraktion, dass mehr Kontrollen ausreichen, um die Missstände zu beheben. Die FDP-Fraktion kritisierte das Verbot von Leiharbeit. Linke und Grüne bezeichneten die Vorgaben für die Arbeitsschutzkontrollen als viel zu lasch.

Der Minister betonte, er habe nichts gegen Werkverträge als Mittel, um Auftragsspitzen auszugleichen. "Aber wenn 80 bis 90 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes über Werkverträge angestellt sind, dann ist das organisierte Lohndrückerei." Diese Zustände seien natürlich nicht in allen Betrieben, aber doch "in erheblichem Umfang" Alltag, ergänzte er.

Peter Weiß (CDU) ging noch einmal auf die Selbstverpflichtung der Branche für bessere Arbeitsbedingungen ein: "Wenn sie 2014 auch umgesetzt worden wäre, bräuchten wir das Gesetz heute nicht", sagte er.

Uwe Witt (AfD) bezweifelte, dass die Missstände durch mehr Kontrollen behoben werden können. Das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit bezeichnete er als unzulässigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit und forderte eine 15-Prozent-Quote für Werkverträge.

Carl-Julius Cronenberg (FDP) äußerte ebenfalls Zweifel, dass Kontrollen das Problem lösen. Die Behörden müssten vielmehr besser miteinander vernetzt werden. Er lehnte das Verbot von Leiharbeit ab, weil sie sich für Unternehmen bewährt habe, um Engpässe auszugleichen. "Auch die Abgrenzung allein anhand der Mitarbeiterzahl trifft die Falschen", sagte er.

Kritik an laschen Vorgaben Zweifel gab es auch bei Grünen und Linken: Amira Mohamed Ali (Die Linke) sagte, die Mindestverpflichtung bedeute, nur fünf Prozent der Betriebe würden jährlich kontrolliert. "Es würde also 20 Jahre dauern, bis man alle Betriebe kontrolliert hätte." Diese Vorgabe sei viel zu lasch. Auch über ein Bußgeld von maximal 30.000 Euro lache der zweifache Milliardär Tönnies doch nur, ergänzte sie.

Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) verteidigte den Plan, gleichzeitig mit den Werkverträgen auch die Leiharbeit zu verbieten. Geschehe dies nicht, würden die Werkvertragsfirmen schnell in Leiharbeitsfirmen umgewandelt. Sie kritisierte ebenfalls die Mindestbesichtigungsquote von fünf Prozent ab 2026. "Das ist viel zu wenig und viel zu spät."

Katja Mast (SPD) betonte dagegen: "Wir gehen extrem weit. Wir ändern die Arbeitsbedingungen fundamental, wie in keiner anderen Branche." Die Politik habe das Thema auch keinesfalls jahrelang ignoriert, zuletzt habe es 2017 Verschärfungen gegeben. Diese seien aber regelmäßig "mit allen Tricks" umgangen worden. Auch Mast appellierte an die Abgeordneten: "Die Industrie versucht massiv, auf uns Einfluss zu nehmen. Jetzt geht es darum, Kurs zu halten." Wie gut das gelingt, wird man an den Änderungsanträgen sehen, die Union und SPD nach der Expertenanhörung vorlegen werden.