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versandhandel : Knifflige Rechtslage

Online-Boni zulasten der Vor-Ort-Apotheken sollen verhindert werden

14.09.2020
2023-08-30T12:38:22.7200Z
4 Min

Apotheken sind für die Gesundheitsversorgung in Deutschland ein wesentlicher Faktor und wirtschaftlich eine Macht. Die rund 19.000 öffentlichen Apotheken versorgen nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) täglich rund 3,3 Millionen Patienten mit Medikamenten, darunter mit 300.000 Botendiensten täglich. Die rund 160.000 Beschäftigten erwirtschafteten 2019 einen Umsatz von gut 54 Milliarden Euro. Kein Wunder, dass die Branche und die Politik nervös wurden, als 2016 der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, dass ausländische Versandapotheken durch die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland benachteiligt werden. Die Festpreise erschwerten den Zugang zum deutschen Markt, hieß es, ausländische Versandanbieter hätten das Recht, Rabatte und Boni zu gewähren.

Wachsender Markt Das tun sie nun auch, was den deutschen Apotheken schwer im Magen liegt, denn auf lange Sicht könnte das ihr Geschäftsmodell deutlich schwächen. Die niederländische Onlineapotheke DocMorris etwa lockt Kunden mit einem Mindestbonus von 2,50 Euro für jedes verschreibungspflichtige Medikament. Das Unternehmen ist Marktführer und erzielte 2018 in Deutschland einen Jahresumsatz von 457 Millionen Euro. Noch ist der Online-Anteil an den verschreibungspflichtigen Medikamenten gering, er wächst aber stetig. Die Präsenzapotheken machen rund 80 Prozent ihres Umsatzes mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln, das ist das Kerngeschäft.

Seit Jahren grübelt die Bundesregierung, wie das Versandhandelsproblem zugunsten der Präsenzapotheken und damit der flächendeckenden Versorgung aus der Welt zu schaffen ist. Neben dem Verzicht auf die Preisbindung wurde ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Medikamente erwogen, das es sogar bis in den Koalitionsvertrag schaffte. Ein solches Verbot würde aber auch deutsche Apotheken mit Versandhandelserlaubnis treffen, von denen es rund 3.000 gibt. Der Versandhandel ist für chronisch Kranke und Menschen in strukturschwachen Regionen außerdem eine wichtige Option. Seit 2004 ist der Versandhandel mit Medikamenten in Deutschland erlaubt, inländische Versandapotheken sind an den einheitlichen Apothekenabgabepreis gebunden.

Sozialrecht Nun hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen Gesetzentwurf (19/21732) vorgelegt, der einerseits EU-Recht berücksichtigen, andererseits die Vor-Ort-Apotheken stärken soll. Bei den Festpreisen soll es bleiben, die Regelungen zur Einhaltung des einheitlichen Abgabepreises für Arzneimittel werden jedoch in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) verschoben. Apotheken werden dazu verpflichtet, bei der Abgabe von verordneten Arzneimitteln an Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Wege der Sachleistung den einheitlichen Apothekenabgabepreis einzuhalten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Bei Verstößen drohen Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro. Ob die EU-Kommission diese neue Regelung akzeptiert, ist freilich ungewiss.

Impferlaubnis Apotheker sollen dem Entwurf zufolge außerdem mehr Geld für Notdienste und spezielle Dienstleistungen bekommen, etwa für die Versorgung von Krebskranken oder Pflegefällen. Durch eine entsprechende Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) werden 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sollen Apotheker zusätzliche Befugnisse erhalten. Sie sollen im Rahmen regionaler Modellvorhaben Erwachsene gegen Grippe impfen dürfen. Das soll die Impfquoten verbessern. Ferner sollen auf speziell gekennzeichnete Wiederholungsrezepte bis zu drei weitere Male Arzneimittel an chronisch kranke Patienten ausgeben werden können.

In der ersten Beratung über den Gesetzentwurf am Freitag reagierte die Opposition skeptisch auf Spahns angestrebte Lösung für das europarechtliche Problem. Der Minister selbst ging nicht im Detail auf die geplante Regelung ein, sondern hob die Bedeutung der Apotheken hervor, die in der Coronakrise Herausragendes geleistet hätten. Es gehe darum "Wild West" bei den Arzneimittelpreisen zu verhindern. Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) rügte, der Entwurf sei "leider mit heißer Nadel gestrickt" und europarechtswidrig. Das könne sogar zu Schadenersatzforderungen führen. Sie sprach von einem "Taschenspielertrick", mit dem die EuGH-Rechtsprechung umgangen werden solle. Die FDP-Politikerin warnte, die Bundesregierung sei mehrfach von der EU ermahnt worden und sehe sich einem Vertragsverletzungsverfahren ausgesetzt. Ein zweites Debakel wie bei der Pkw-Maut dürfe sich Deutschland nicht leisten. Die geplante Regelung basiere im Übrigen auf der falschen Annahme, dass die flächendeckende Versorgung durch den ausländischen Versandhandel gefährdet werde. Dafür gebe es keine Anhaltspunkte. Die Patienten entschieden sich trotz Boni weiter für ihre Apotheke vor Ort.

Kordula Schulz-Asche (Grüne) kritisierte, in der Diskussion über ein Versandhandelsverbot sei der "Höhepunkt des Trauerspiels" mit der "juristischen Finte" Spahns erreicht. Sie bezweifle, dass diese Finte vor dem EuGH bestehen werde. Für eine patientennahe Versorgung seien Apotheken unverzichtbar, die Stärke der Apotheker bestehe in ihrer heilkundlichen Kompetenz. Mit dem Gesetzentwurf werde die Debatte über das Versandhandelsverbot verlängert, nachhaltige Ideen für Reformen würden hingegen verhindert.

Michael Hennrich (CDU) erwiderte, es handele sich nicht um eine Finte, sondern um eine Lücke im SGB V. Er sei überzeugt, dass die Regelung verfassungsrechtlich und europarechtlich halte. Zu sprechen sei noch über die Gleichpreisigkeit innerhalb der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Sabine Dittmar (SPD) sagte, ungeachtet aller Horrorszenarien habe es seit dem EuGH-Urteil keine signifikanten Marktverschiebungen im Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten gegeben, der Marktanteil liege bei rund einem Prozent. Patienten wüssten den Wert der Apotheken zu schätzen. Gleichwohl sei der Gesetzentwurf richtig und wichtig. Für Wettbewerber müssten "gleich lange Spieße" hergestellt werden. Ihre Fraktion gehe im Übrigen davon aus, dass die europarechtlichen Probleme ausgeräumt worden seien.

Der AfD-Abgeordnete Paul Victor Podolay forderte ein Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Präparate und einen Ausbau der Botendienste. Apotheken gehörten zu den wichtigsten und stabilsten Säulen des Gesundheitssystems und müssten in der Fläche erhalten bleiben. Ähnlich argumentierte Petra Sitte (Linke), die daran erinnerte, dass etliche ländliche Apotheken aufgegeben hätten. Patienten müssen schnell an Medikamente kommen und verlässlich beraten werden.