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Ortstermin: Der befriedete Bezirk um den Bundestag : Parlament und Protest

14.09.2020
2023-08-30T12:38:22.7200Z
2 Min

Ihr "letztes Hemd" haben Kulturschaffende vergangene Woche vor dem Reichstagsgebäude niedergelegt. Mit einer Großdemonstration machten Tausende Menschen auf die Situation der Kulturbranche unter Corona aufmerksam - in unmittelbarer Sicht- und Hörweite vom Parlament, wo die Abgeordneten gerade zum ersten Mal nach der Sommerpause zusammenkamen.

Das Reichstagsgebäude ist ein symbolträchtiger Ort. Hier manifestiert sich die parlamentarische Demokratie, hier werden wegweisende, auch umstrittene Entscheidungen getroffen. Kein Wunder, dass immer wieder kleinere und größere Demonstrationszüge durch das Berliner Parlamentsviertel ziehen, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Das ist gelebte, laute und bunte Demokratie.

Allerdings ist das Verhältnis von Protest und Parlament nicht spannungsfrei. Wenn sich Aktivisten von Greenpeace verbotenerweise vom Dach abseilen und ein Banner anbringen, dann produziert das die intendierten Bilder für die Medien. Ärgern tut sich dann aber der Ältestenrat des Bundestages, der sich mit solchen Aktionen befasst. Auch die jüngsten Vorkommnisse rund um die sogenannten Corona-Demonstrationen waren ein Fall für den Ältestenrat. Die Bilder wehender, bei Neonazis beliebter Reichsflaggen vor dem Parlamentssitz sorgten für Bestürzung (siehe Seite 6) und eine Diskussion darüber, wie der Bundestag besser geschützt werden könnte. Ein Vorschlag: eine strikte Bannmeile. Für die hatte sich etwa der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet ausgesprochen. Es sei falsch gewesen, die Bannmeile nach dem Umzug des Bundestags von Bonn nach Berlin als Relikt vergangener Zeit einzustufen, meinte der Christdemokrat.

Tatsächlich sind die Regelungen nach dem Parlamentsumzug Ende der 1990er versammlungsfreundlicher gestaltet worden. Gesetzlich festgelegt ist, dass in einem bestimmten Bereich um den Bundestag (sowie Bundesrat und Bundesverfassungsgericht) keine Demonstrationen stattfinden dürfen. Ausnahmen können aber beantragt werden. Sie sind zu genehmigen, wenn "eine Beeinträchtigung der Tätigkeit des Deutschen Bundestages und seiner Fraktionen ... nicht zu besorgen ist", etwa an sitzungsfreien Tagen, aber nicht nur dann. Die frühere Regelung kannte zwar Ausnahmen, definiert sie aber nicht. Verstöße galten einst als Straftat, heute als Ordnungswidrigkeit.

Eine Bannmeile hält wütende Demonstranten aber nicht unbedingt ab. Zu Bonner Zeiten gab es etwa Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten rund um den Nato-Doppelbeschluss in der Bannmeile. Als 1993 das Asylrecht verschärft wurde, riegelten Demonstranten quasi alle landgängigen Verbindungen zum Bundestag ab und drangen in die Bannmeile ein. Abgestimmt wurde am Ende trotzdem - per Schiff und Hubschrauber wurden die Abgeordneten zum Plenarsaal gebracht.

Historisch hat die Bannmeilen-Regelung sogar einen sehr blutigen Hintergrund. Die Deutsche Nationalversammlung erließ sie im Frühjahr 1920, nachdem es im Januar desselben Jahres rund um eine Reichstagsdebatte zu schweren Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten der Arbeiterbewegung gekommen war, bei der etliche Demonstranten starben oder verletzt wurden. Sören Christian Reimer