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kohle : Geteilte Ansichten

Experten uneins über Zahlungen an Konzerne

14.09.2020
2023-08-30T12:38:22.7200Z
2 Min

Die geplanten milliardenschweren Entschädigungen für Braunkohle-Konzerne im Zuge des Kohleausstiegs sind bei einer öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss in der vergangenen Woche kontrovers beurteilt worden. Die Konzerne RWE und LEAG sollen dem Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen Bundesregierung und Betreibern (19/21120) zufolge insgesamt 4,35 Milliarden Euro erhalten.

So verwies der Rechtsanwalt Bernd Dammert darauf, dass der Vertragsentwurf als Verwendungszweck der Entschädigung die Abdeckung der Tagebaufolgekosten festlegt. Das Risiko der öffentlichen Haushalte, für Kosten der Wiedernutzbarmachung der Tagebaue ersatzweise eintreten zu müssen, werde damit in einem ganz erheblichen Umfang gemindert. Der Vertragsentwurf gehe damit deutlich über dasjenige hinaus, was entschädigungsrechtlich durch Gesetz geregelt werden könnte. Die Rechtsanwältin Cornelia Ziehm befand, wenn der Bundestag dem Vertragsentwurf zustimme, würde er sich hinsichtlich der ihm originär obliegenden energie- und klimapolitischen Gestaltungshoheit in die Abhängigkeit derjenigen Unternehmen begeben, deren Geschäftsmodell auf der Emission von klimaschädlichen Treibhausgasen gründe.

Für Hanns Koenig (Aurora Energy Research) ist die Entschädigungssumme in ihrer Gesamthöhe von 4,35 Milliarden Euro und ihrer Aufteilung auf die beiden Unternehmen RWE und LEAG weder durch den Vertragsentwurf noch durch gutachterliche Stellungnahmen dazu begründet.

Martin Herrmann vom Sächsischen Oberbergamt hingegen machte klar, dass es sich bei der vorgesehenen Entschädigung nicht um eine Enteignungsentschädigung handle, sondern um einen Bestandteil einer mit den Anlagebetreibern vereinbarten Gesamtlösung. Es gehe um eine Gesamtentschädigung, die alle finanziellen Nachteile umfasse, die mit der vorzeitigen Stilllegung der Kraftwerke und Tagebaue verbunden sind.

Ralf Bartels von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie schließlich vertrat die Auffassung, das vertragliche Einvernehmen mit den Unternehmen gewährleiste ein rechtssicheres Vorgehen. Das erhöhe die klimapolitische Wirksamkeit einer gesicherten schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung. Er wolle nicht infrage stellen, dass die im Vertragsentwurf vorgesehenen Entschädigungen den Unternehmen reichen werden, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Die Frage der Sozialverträglichkeit werde berücksichtigt.