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Hans-Jürgen Leersch
Kurz Notiert

AfD-Fraktion setzt sich für Kaffeetrinker ein

Die Bundesregierung soll die Kaffeesteuer abschaffen. Dies fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/22198), der am vergangenen Donnerstag vom Bundestag an den Finanzausschuss überwiesen wurde. Zur Begründung heißt es, die Kaffeesteuer sei ein Relikt aus dem 18. Jahrhundert und von Friedrich dem Großen als Luxussteuer eingeführt worden. Der Kerngedanke der Einführung existiere nicht mehr, denn Kaffee gehöre heute zu den Grundnahrungsmitteln. Einen wesentlichen Beitrag zur Etatsicherung leiste die Kaffeesteuer aufgrund ihres geringen Aufkommens von einer Milliarde Euro (2018) auch nicht.

Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen

Bestimmte Regelungen in Steuerabkommen mit anderen Staaten sollen nicht mehr von multinationalen Konzernen zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung ausgenutzt werden können. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (19/20979), der vom Bundestag in der vergangenen Woche an den Finanzausschuss überwiesen wurde.

Steuerfreiheit für neue Elektroautos wird verlängert

Mit dem vom Bundestag in der vergangenen Woche an den Finanzausschuss überwiesenen Entwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (19/20978) soll der Umstieg auf E-Autos weiter gefördert werden. Dazu sieht der Entwurf eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstmals zugelassene reine Elektrofahrzeuge vor. Die Befreiung soll längstens bis 31. Dezember 2030 gelten. Außerdem sollen Autos mit hohem Ausstoß von Kohlendioxid stärker besteuert werden.

Verjährung von Steuern soll verhindert werden

Eine mögliche Verjährung von Steueransprüchen im Zusammenhang mit Cum/Ex-Fällen soll verhindert werden. Dies will die Linke mit ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (19/22119) erreichen, der am vergangenen Donnerstag vom Bundestag an den Finanzausschuss überwiesen wurde. Ebenfalls überwiesen wurde ein Entwurf der Grünen (19/22113) mit gleicher Zielsetzung.

Versicherungsteuerrecht wird modernisiert

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts (19/21089) ist vom Bundestag am vergangenen Donnerstag an den Finanzausschuss überwiesen worden. Neben Klarstellungen in Europafragen geht es in dem Entwurf um bessere Nutzung von Informationstechnologie.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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