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Börsenskandal : Wirecard wird untersucht

Opposition will Aufklärung

14.09.2020
2023-08-30T12:38:22.7200Z
2 Min

Der Bundestag soll einen Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes einsetzen, der das Verhalten der Bundesregierung und ihrer Geschäftsbereichsbehörden im Zusammenhang mit den Vorkommnissen um den Wirecard- Konzern umfassend untersuchen soll. Die drei Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen schreiben in einem gemeinsamen Antrag (19/22240), dabei solle nicht nur aufgeklärt werden, inwiefern Bundesregierung und Behörden jeweils über die Vorkommnisse bei Wirecard informiert gewesen seien und inwiefern sie ihren finanzaufsichtlichen, geldwäscheaufsichtlichen sowie steuerrechtlichen Pflichten im Hinblick auf den Konzern nachgekommen seien. Ebenfalls Untersuchungsgegenstand des Ausschusses soll sein, ob und in welcher Weise sich die Bundesregierung für Belange des Wirecard Konzerns im In- und Ausland eingesetzt habe. Aufgearbeitet werden soll zudem, ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht etwaiges strafbares und/oder manipulatives Handeln erkannt habe oder früher hätte erkennen können

Die Untersuchung soll sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses erstrecken. Nach dem Vorschlag der drei Fraktionen sollen dem Untersuchungsausschuss 18 Mitglieder angehören. Sechs Mitglieder soll die CDU/CSU-Fraktion stellen, vier Mitglieder die SPD-Fraktion. Die übrigen Fraktionen sollen mit jeweils zwei Mitgliedern in dem Ausschuss vertreten sein.

Neben detaillierten Untersuchungs-Aufträgen in insgesamt 48 Punkten enthält der Antrag auch Themenbereiche, zu denen der Untersuchungsausschuss Empfehlungen abgeben soll. So sollen Schlussfolgerungen für eine Reform der Aufsicht im Hinblick auf Befugnisse, Organisation, Arbeit und Kooperation mit anderen Behörden von Bund und Ländern aus dem Zusammenbruch von Wirecard gezogen werden. Außerdem seien Schlussfolgerungen und Empfehlungen zur Wirtschaftsprüfung und zur Geldwäscheaufsicht möglich.

Der Antrag wurde am Freitag an die Ausschüsse überwiesen. Die Einsetzung gilt als sicher, da die antragstellenden Fraktionen zusammen über die notwendige Zahl von Stimmen verfügen