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Justiz : Der kleinste Etat steigt auch

05.10.2020
2023-08-30T12:38:23.7200Z
1 Min

Die Ausgaben im Bereich des Bundesjustizministeriums sollen auch im kommenden Jahr steigen. Der Haushaltsentwurf sieht für den kleinsten Etat aller Ministerien Ausgaben in Höhe von 952,17 Millionen Euro (2020: 919,73 Millionen Euro) vor. Größter Posten sind erneut die Personalausgaben. Das Geld sei gut angelegt, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) in der vergangenen Woche. Es gehe vor allem um den Schutz der Demokratie, die Sicherheit der Kinder, die Gleichstellung von Frauen und Männern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das Ministerium selbst kann 112,79 Millionen Euro ausgeben. Für den dort angesiedelten Bereich der Verbraucherpolitik sind leicht wachsende Ausgaben in Höhe von 40,92 Millionen Euro geplant. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören der Bundesgerichtshof (BGH) mit Ausgaben von 53,56 Millionen Euro, der Generalbundesanwalt beim BGH, für den 65,29 Millionen Euro vorgesehen sind, sowie das Bundesverwaltungsgericht (33,44 Millionen Euro), der Bundesfinanzhof (23,79 Millionen Euro), das Bundespatentgericht (16,76 Millionen Euro, das Bundesamt für Justiz (101,94 Millionen Euro) und das Deutsche Patent- und Markenamt (234,14 Millionen Euro). Die beiden letztgenannten Ämter kommen mit Einnahmen von 132,21 Millionen Euro und 440,39 Millionen Euro für gut 90 Prozent der gesamten Einnahmen des Justizetats in Höhe von 624,78 Millionen Euro auf. Leicht sinken sollen die Ausgaben für die sogenannten "Sonstigen Bewilligungen" (32,22 Millionen Euro).