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Etat 2021 : 314 Milliarden Euro Neuverschuldung in zwei Jahren

Der Entwurf ist schwer gezeichnet von der Corona-Krise. »Handlungsbedarf« in der Finanzplanung

05.10.2020
2023-08-30T12:38:23.7200Z
2 Min

Die andauernde Corona-Pandemie wird auch den Bundeshaushalt im kommenden Jahr erheblich prägen: Nach 215 Milliarden Euro in diesem Jahr sollen 2021 weitere 96 Milliarden Euro Schulden aufgenommen werden. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für den Bundeshaushalt 2021 (19/22600) vor.

Mit der Neuverschuldung sollen im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 413,4 Milliarden Euro gestemmt werden. Das sind rund 95,1 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr, liegt aber noch deutlich über den Haushaltsansätzen und Planungen der Vor-Corona-Jahre. So hatte der im November 2019 beschlossene Haushalt für 2020 Ausgaben in Höhe von 362 Milliarden Euro vorgesehen Laut alter Finanzplanung des Bundes (19/11801) wurden für 2021 Ausgaben in Höhe von 366,2 Milliarden Euro angepeilt.

Ausnahme beantragt Die geplante Neuverschuldung liegt um 86,2 Milliarden Euro über der Obergrenze der im Grundgesetz verankerten Schuldenregel. Entsprechend haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD - wie bereits im laufenden Jahr - beantragt (19/22887), eine Notsituation festzustellen, um von der Schuldengrenze abweichen zu können.

Auf der Einnahmeseite schlägt die Coronakrise weiterhin durch, wenn auch in geringerem Umfang: Die Bundesregierung rechnet auf Grundlage der jüngsten Steuerschätzung mit Steuereinnahmen von 292 Milliarden Euro in 2021, 27,6 Milliarden Euro mehr als der Soll-Wert für 2020. Zum Vergleich: 2019 lagen die Steuereinnahmen bei 329 Milliarden Euro.

In der Finanzplanung des Bundes 2022 bis 2024 geht das Ausgabeniveau zurück, auch die Nettokreditaufnahme soll sinken und sich im Rahmen der regulären Obergrenze bewegen. Für 2022 rechnet die Bundesregierung mit Ausgaben in Höhe von 387,0 Milliarden Euro, für 2023 von 387,1 Milliarden Euro und für 2024 von 393,3 Milliarden Euro. 2022 soll die Nettokreditaufnahme demnach 10,5 Milliarden Euro, 2023 6,7 Milliarden Euro und 2024 5,2 Milliarden Euro betragen.

Laut Bundesregierung ist die Regelgrenze aber "nur unter der Maßgabe eines verbleibenden erheblichen finanzpolitischen Handlungsbedarfs darstellbar". Danach beträgt dieser Bedarf 2020 9,9 Milliarden Euro, 2023 16,4 Milliarden Euro und 2024 16,2 Milliarden Euro. Wie diese Lücken geschlossen werden sollen, ist noch nicht festgelegt.