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lobbyregister : Begrenzte Wirkkraft

Experten begrüßen den Vorstoß für mehr Transparenz, sehen aber noch Ergänzungsbedarf bei der Vorlage der Koalitionsfraktionen

05.10.2020
2023-08-30T12:38:23.7200Z
3 Min

Das Gestrüpp des Lobbyismus soll gelichtet werden. Alle Fraktionen streben mit freilich unterschiedlichen Ansätzen ein Gesetz für mehr Transparenz bei der politischen Interessenvertretung an. Dafür fielen von Sachverständigen anerkennende Worte, als vergangene Woche im zuständigen Geschäftsordnungsausschuss die Vorlagen der Fraktionen beraten wurden.

Geradezu begeistert zeigte sich Timo Lange von Lobbycontrol: Über mehrere Legislaturperioden hinweg sei es immer nur um das Ob eines Lobbyregisters gegangen, jetzt werde zum ersten Mal über das Wie beraten. Kühl merkte jedoch Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität an, es handele sich weitgehend um eine rein symbolische Gesetzgebung. Die müsse nicht unbedingt schlecht sein. Indes: "Versprechen würde ich mir davon nichts."

Sein juristischer Kollege Philipp Austermann von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sah es ähnlich. Lobbyregister, wie es sie etwa in den USA oder auf EU-Ebene gebe, blieben in ihrer Wirkkraft begrenzt und würden tendenziell überschätzt. Ob dadurch unlautere Verhaltensweisen verhindert werden können, erscheine sehr fraglich.

Die Stellungnahmen zeigten zugleich, dass der Teufel noch im Detail steckt. Schränkt der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen das von der Verfassung garantierte freie Mandat der Abgeordneten ein? Nein, befand Austermann. Anders Waldhoff: Den Parlamentariern könne nicht vorgegeben werden, offenzulegen, mit wem sie sich wo getroffen hätten und was Gesprächsgegenstand gewesen sei.

Umstrittene Ausnahmen Waldhoff grenzte sich zudem von der Mehrheitsmeinung im Expertenrund ab, als er es für richtig befand, dass im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Ausnahmen von der Lobby-Registrierungspflicht für Kirchen gemacht werden. Das entspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Dabei waren gerade die Ausnahmen den meisten Sachverständigen ein Dorn im Auge. So warf etwa Albrecht von Hagen, der für den Verein "Die Familienunternehmer" sprach, ein, Kirchen seien nicht nur religiöse Gemeinschaften, sondern auch große Arbeitgeber, Immobilienbesitzer und Unternehmer. Begründungen dafür, dass die Koalitionsfraktionen auch Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften vom Lobbyregister ausnehmen wollen, wollte von Hagen gleich abräumen. Der Hinweis auf die Vertraulichkeit der Streikkassen verfange nicht. Aus denen werde die politische Interessenvertretung nicht finanziert.

Michaela Schröder von der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärte, ob Verband, Unternehmen, NGO, Stiftung oder Anwalt: alle hätten berechtigte Interessen, die sie bei politischen Entscheidungsträgern vorbringen wollten. Sie alle sollten sich daher ausnahmslos registrieren müssen, damit Transparenz hergestellt werde.

Ausführlich erörterten die Experten Fragen rund um den "legislativen Fußabdruck", also einer Dokumentation, wie Interessenvertreter an der Erstellung von Gesetzesentwürfen beteiligt waren. Das Koalitionspapier sieht das nicht vor.

Ganz überwiegend forderten die Experten jedoch eine solche Dokumentation. Hartmut Bäumer von Transparency International argumentierte, es sei auch für die Abgeordneten selbst von grundlegender Bedeutung, wenn der Entstehungsprozess eines Gesetzes transparent gemacht werde.

Tausende Lobbyisten Deutlichen Experten-Gegenwind gab es zu dem Vorhaben der Koalition, wonach sich die Lobbyisten selbst einen Verhaltenskodex geben sollen, der vom Bundestagspräsidenten geprüft und gegebenenfalls gebilligt wird. Schon von der Zahl her sei das unmöglich, machte Norbert Theihs vom Verband der Chemischen Industrie deutlich. 11.000 Lobbyisten seien zum Beispiel bei der EU registriert. Wie seine Experten-Kollegen setzte er sich für einen vorgegebenen verbindlichen Verhaltenskodex ein.

Die Diskussion über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen geht weiter. Wobei Timo Lange von Lobbycontrol schon das nächste Projekt ins Visier nahm, als er "Regeln für die Abgeordneten" ansprach: "Da besteht auch Handlungsbedarf."

Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs von CDU/CSU und SPD (19/22179) steht die Schaffung einer Registrierungspflicht als eine Art Lobbyregister. Auch soll ein Verhaltenskodex vorgegeben werden.

Mit dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (19/22183) soll durch Transparenz die "Wiederherstellung der politischen Chancengleichheit der Deutschen" erreicht werden - unter anderem durch die "legislative Fußspur".

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/15773) ein Transparenzregister, in dessen Zentrum die Offenlegung der Finanzierungsquellen der jeweiligen Interessenvertretungen stehen soll.

Hausausweise Der Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (19/15) sieht unter anderem vor, dass der Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung einen Beauftragten für politische Interessenvertretung wählt, der das Lobbyregister führen soll.

Die Grünen-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/836), dass den Lobbyisten der Zugang zu Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden nur nach einer offiziellen Registrierung möglich sein soll - ebenso die Ausgabe von Hausausweisen für den Zugang zum Bundestag an die Lobbyisten.