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Menschenrechte : Bestrafung von Kriegsverbrechen

02.11.2020
2023-08-30T12:38:24.7200Z
1 Min

Nach Ansicht von CDU/CSU und SPD dürfen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen nicht straflos bleiben. Weitere Staaten, insbesondere die Vereinigten Staaten, Russland, China und Indien, sollten sich daher dem Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) anschließen. Einen entsprechenden Antrag (19/23702) überwies der Bundestag vergangenen Woche zur Beratung in die Ausschüsse. Darin fordern die Koalitionsfraktionen auch, dass sich die Bundesregierung in der laufenden Reformdiskussion zur Arbeitsweise des Gerichtshofs engagiert und insbesondere für eine Reform des Prozessrechts am IStGH. Ziel müsse es sein, die Verfahren zu vereinfachen und beschleunigen.

"Straflosigkeit verhöhnt nicht nur die Opfer", betonte Außenminister Heiko Maas (SPD) in der Debatte, "sie gefährdet auch den Frieden". Jürgen Braun (AfD) verwies auf die engagierte Aufarbeitung am IStGH. Es müsse aber darauf geachtet werden, sowohl Sieger als auch Besiegte bei Verbrechen zur Verantwortungen zu ziehen. Michael Brand (CDU) warb für Reformen zur Stärkung des Gerichts und zur Beschleunigung seiner Verfahren. Peter Heidt (FDP), sprach sich für einen höheren Frauenanteil am Gericht und für mehr Richter mit strafprozessualen Erfahrungen aus. Zaklin Nastic (Die Linke) kritisierte, dass deutsche Waffenexporte und die Beteiligung an "Regime-Change-Kriegen" zur Zunahme der Kriege beitragen würden. Kai Gehring (Grüne) wandte sich gegen Doppelstandards in der internationalen Strafjustiz. "Noch nie saßen Angeklagte aus Staaten des globalen Nordens auf der Anklagebank."