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Gastkommentare - Contra : Ohne Rechtfertigung

SPAHNS SONDERRECHTE verstetigen?

02.11.2020
2023-08-30T12:38:25.7200Z
1 Min

I n den vergangenen Tagen haben sich zahlreiche Abgeordnete genötigt gesehen, die Rolle des Bundestags zu verteidigen und mehr Rechte für das Parlament zu verlangen. Das ist besorgniserregend. Denn die Gewaltenteilung, also die Begrenzung der staatlichen Macht durch eine gegenseitige Kontrolle der gesetzgebenden, der vollziehenden und der Recht sprechenden Institutionen, gehört zu den Grundprinzipien unserer Demokratie. Wenn man dieses Fundament rechtfertigen muss, läuft etwas falsch in diesem Land.

Dabei war es richtig, dass Gesundheitsminister Jens Spahn im Frühjahr das Recht bekommen hatte, dringende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ohne Parlamentsbeteiligung umzusetzen. Im Frühsommer war aber klar, dass Deutschland die Pandemie zunächst im Griff hat. Gleichzeitig gab es die einhellige Warnung vor einer zweiten Welle im Herbst. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte der Bundestag die Gesetze so anpassen müssen, dass eine länger anhaltende Pandemie auch ohne Durchmarsch der Exekutive zu bewältigen ist.

Das wurde leider versäumt. Und nun muss man erleben, wie selbst Demokraten nicht davor gefeit sind, sich bequem in der aus dem Gleichgewicht geratenen Gewaltenteilung einzurichten. Für die Fortführung der Sonderrechte von Spahn gibt es jedoch keinerlei Rechtfertigung, zumal es um Verordnungen geht, mit denen sogar essentielle Grundrechte eingeschränkt werden können - konkret das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Die Pandemie erfordert zwar weiterhin schnelles Handeln. Doch eine echte Notstandslage, in der die Regierung aufgrund unvorhersehbarer Entwicklungen innerhalb von Stunden Entscheidungen treffen muss, gibt es seit Monaten nicht mehr.