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corona : Untersuchungsausschuss abgelehnt

Abgeordnete plädieren für Enquete-Kommission zur Aufarbeitung

02.11.2020
2023-08-30T12:38:25.7200Z
2 Min

Die AfD-Fraktion ist mit einem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Coronakrise gescheitert. Der Antrag (19/22832) wurde am Freitag in namentlicher Abstimmung mit 519 gegen 75 Stimmen zurückgewiesen. Die AfD hatte argumentiert, die Bundesregierung habe durch den im März 2020 angeordneten Lockdown massiv in die grundgesetzlich geschützten Rechte der Bürger und der Wirtschaft eingegriffen. Infolgedessen bestehe ein großes öffentliches Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts.

Ebenfalls in namentlicher Abstimmung abgelehnt wurde ein zweiter Antrag der AfD-Fraktion (19/23529) auf Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht. 552 Abgeordnete lehnten den Antrag ab, 74 stimmten ihm zu, es gab eine Enthaltung. In der Vorlage zweifelt die Fraktion die Vereinbarkeit der pandemiebedingten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) mit dem Grundgesetz an.

Den ersten Antrag nannte Patrick Schnieder (CDU) unzulässig, weil der Bundestag eine Untersuchungskompetenz nur zu abgeschlossenen Vorgängen habe, die Pandemie aber noch andauere. Zudem sei er unzumutbar, weil "gerade die Mitarbeiter, die im Kampf gegen die Pandemie gebraucht werden", stattdessen dem Ausschuss zuarbeiten müssten. In seiner Argumentation bediene sich der Antrag "platter Verschwörungstheorien", merkte Schnieder an. Er räumte gleichwohl ein, es gebe "Fragen, die wir beantworten müssen", etwa: "Waren wir richtig vorbereitet?" Dies müsse aber behandelt werden, wenn die Pandemie überwunden sei, und das richtige Gremium dafür sei nicht ein Untersuchungsausschuss, sondern eine Enquetekommission.

Kommission Katrin Helling-Plahr (FDP) sprach sich dafür aus, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eine solche Kommission einzusetzen. Schon jetzt aber müssten mehr Entscheidungen in das Parlament verlagert werden, forderten mehrere Redner. Ansonsten, warnte Manuela Rottmann (Grüne), würden Gerichte wieder Maßnahmen wegen mangelnder Gesetzesgrundlage aufheben, "und das wollen wir alle nicht".

Zum zweiten AfD-Antrag merkten mehrere Redner an, dass ein Viertel der Abgeordneten des Bundestages genüge, um einen Normenkontrollantrag zu stellen. Einen Mehrheitsbeschluss dazu herbeiführen zu wollen, sei widersinnig. "Ein Parlament, das sein eigenes Gesetz für verfassungswidrig hält, müsste dieses Gesetz ändern", sagte Sonja Steffen (SPD). Niema Movassat (Die Linke) wies darauf hin, dass die Verordnungen im Zusammenhang mit der Pandemie in der Regel von den Landesregierungen erlassen würden. In fast allen Ländern könnten die Landtage Normenkontrollverfahren einleiten.

Thomas Seitz (AfD) warf der Bundesregierung vor, sie habe anfangs die Pandemie ignoriert und Schutzmittel ins Ausland geliefert. Die AfD sei im Bundestag "ausgelacht" worden für ihre Forderung nach Einreisebeschränkungen. Mitte März habe die Bundesregierung dann "eine panische 180-Grad-Wende" vollzogen. Grundrechte seien teilweise außer Kraft gesetzt und die "Maske als Symbol des Gehorsams vor der Regierung" verordnet worden.

Stephan Brandner (AfD) hielt den anderen Parteien vor, Freiheit, Grundrechte und die Demokratie "hemmungslos und schamlos" mit Füßen zu treten. Er hoffe, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dafür bestraft werde. Vizepräsident Hans-Peter Friedrich (CSU) forderte Brandner auf, sich zu mäßigen.