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PKW-Maut : Korrekt oder nicht?

Vergabe- und Haushaltsrecht im Fokus

02.11.2020
2023-08-30T12:38:25.7200Z
2 Min

Der Zeuge blieb bei seiner Auffassung: Bei den Gesprächen mit dem Bieterkonsortium für die Erhebung der Pkw-Maut im Herbst 2018 habe es keine Vergaberechtsverstöße gegeben. Die Ausschussmitglieder konnten ihm noch so viele Änderungen an der Aufgabenbeschreibung vorlegen, die bei diesen Gesprächen vereinbart wurden - Arnd M., Vergabestellenleiter des Bundesverkehrsministeriums, beharrte darauf: Es habe sich lediglich um Erläuterungen der Mindestanforderungen und nicht um (vergaberechtlich unzulässige) Änderungen der Mindestanforderungen gehandelt. M. war einer von drei Zeugen, die in der jüngsten Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses ("Pkw-Maut") vernommen wurden.

Dreh- und Angelpunkt der Fragen der Ausschussmitglieder war das Angebot, welches das Bieterkonsortium Paspagon (CTS Eventim/Kapsch TrafficCom) am 17. Oktober 2018 eingereicht hatte. Dieses sprengte den haushaltsrechtlichen Rahmen bei weitem. Gut zwei Milliarden Euro hatte der Bundestag bewilligt, drei Milliarden Euro wollte das Konsortium haben - was tun, wo doch nur dieses eine Angebot vorlag?

Eine Möglichkeit schied schon Mal aus, wie als weitere Zeugin Antje G., die Haushaltsbeauftragte des Bundesverkehrsministeriums, erläuterte: Nicht möglich gewesen sei es, die für 2018 geltende Verpflichtungsermächtigung auf das Jahr 2019 zu übertragen. Dies hätte laut G. nämlich spätestens in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 8. November 2018 beantragt werden müssen. Dies ging aber nicht, weil sie erst an diesem 8. November - drei Wochen nach Eingang des Angebots - darüber informiert wurde, dass das Angebot nicht in Einklang mit dem Haushalt stand.

Um die Angebotssumme zu drücken, stieg das Ministerium in der Folge in Gespräche mit dem Bieterkonsortium ein. Über die Details sei sie nicht informiert gewesen, sagte G. Mitte Dezember habe sie dann eine E-Mail des Mautreferats erhalten, wonach das Angebot vollständig und wirtschaftlich sei, und sich darauf verlassen. Eine haushaltsrechtliche Prüfung sei ihr nicht möglich gewesen, da sie den Inhalt des Vertrags gar nicht gekannt habe.

Umso überraschter war G. nach eigenen Angaben im Mai 2019, als sich eine Finanzierungslücke von 144 Millionen Euro auftat. Grund dafür sei der Vertrag zwischen der Betreiberfirma Autoticket und der bundeseigenen Toll Collect GmbH: Weil deren Leistungen für die Pkw-Maut von Autoticket nicht auskömmlich vergütet worden seien, sei die Forderung aufgekommen, der Bund müsse Geld zuschießen.