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Soziales : Ein großes Paket

Gesetz zu Rente, Reha und Sozialwahlen

23.11.2020
2023-08-30T12:38:26.7200Z
2 Min

Die jährliche Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung kommt zwar zuverlässig ins Haus geflattert. Aber über den Rest, so vorhanden, ist es eher schwerer, den Überblick zu behalten. Gemeint sind zum Beispiel Altersvorsorgen aus betrieblichen oder berufsständischen Versorgungswerken oder privaten Rentenversicherungen. Die Bundesregierung will das nun ändern. Eine Digitale Renteninformation, die alle relevanten Daten bündelt, soll die Unübersichtlichkeit beenden und, so die Hoffnung, dadurch den Anreiz verstärken, sich mit der Altersvorsorge intensiver zu beschäftigten.

Transparenz schaffen In der vergangenen Woche verabschiedete der Bundestag einen Gesetzentwurf (19/23550; 19/24487) der Bundesregierung mit dem sperrigen Titel "Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze". Denn neben der Renteninformation hat das Gesetz noch zwei andere große Ziele: Erstens mehr Transparenz und Diskriminierungsfreiheit bei der Beschaffung medizinischer Rehabilitationsleistungen durch die Träger der Rentenversicherung herzustellen. Zweitens die Modernisierung der Sozialwahlen, also der Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung. Im Laufe der parlamentarischen Beratungen wurden noch weitere Änderungen an anderen Sozialgesetzbüchern an den Entwurf angehängt.

In der Debatte begrüßte zwar auch die Opposition viele Aspekte, doch zu viele Details des Projektes ließen AfD, FDP und Linke nur mit Enthaltung stimmen. Die Grünen begründeten ihre Zustimmung vor allem mit den Verbesserungen bei der Reha. Zur Reform der Sozialwahlen hatte die Fraktion einen eigenen Antrag (19/22560) vorgelegt, der jedoch abgelehnt wurde.

Markus Kurth (Grüne) bezweifelte in der Debatte, dass die Träger der Rentenversicherung und die Reha-Einrichtungen künftig Preise im Konsens aushandeln werden. "Da fehlt ein Sanktionsmechanismus. Falls die Träger sich nicht einigen, darf das nicht zu Lasten der Versicherten gehen", sagte er. Max Straubinger (CSU) hatte keine Zweifel, dass mit der Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts der Versicherten die Interessen der Reha-Einrichtungen und der Patienten künftig stärker berücksichtigt werden.

AfD, FDP und Linke kritisierten, dass die Rentenübersicht zunächst auf Freiwilligkeit beruht. Die versprochene Transparenz leiste das Gesetz eben nicht, weil nicht alle Versorgungsgesellschaften angebunden würden, kritisierte Ulrike Schielke-Ziesing (AfD). "Sie setzen nur jene Puzzleteile zusammen, die auf dem Tisch liegen und ignorieren die unter dem Tisch", ergänzte Johannes Vogel (FDP). Matthias W. Birkwald (Linke) forderte, die Rentenübersicht nicht nur digital zur Verfügung zu stellen. "Die Lösung ist nicht perfekt, aber wir starten jetzt und wollen auf dem Weg weitere Beteiligte mitnehmen", verteidigte Martin Rosemann (SPD) das Gesetz.