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energie : Unzureichend für den Klimaschutz

Fachleuten geht die EEG-Novelle nicht weit genug, wie in einer Anhörung deutlich wird

23.11.2020
2023-08-30T12:38:26.7200Z
2 Min

Ein beschleunigter Ausbau der klimafreundlichen Stromerzeugung, ohne dass die Kosten für die Stromverbraucher ins Unermessliche steigen, das ist das Ziel des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das derzeit im Bundestag beraten wird. In einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie in der vergangenen Woche bekam die Bundesregierung etwas Lob von den Experten für ihren Gesetzentwurf (19/23482), vor allem aber viel Kritik. Mehrere sahen die Reform als unzureichend an, um die Klimaschutzziele zu erreichen, einer stellte diese Ziele grundsätzlich in Frage.

Durchgängig kritisierten Sachverständige die Komplexität schon des bestehenden EEG, die mit der Neufassung noch zunehmen werde. Sebastian Bolay vom Deutschen Industrie-und Handelskammertag (DIHK) nannte als Beispiel den Bau von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern. Die Bagatellgrenze, oberhalb derer eine Ausschreibung vorgeschrieben ist, werde im Gesetzentwurf gesenkt. Dies werde viele vom Bau abhalten oder dafür sorgen, dass die Anlage kleiner dimensioniert wird als möglich, um unter der Grenze zu bleiben.

Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft nannte als weiteres Hindernis die neuen Regelungen für den Eigenverbrauch, mit denen die Nutzung von auf dem eigenen Dach erzeugtem Solarstrom teurer würde. Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft kritisierte, dass ab einer Leistung von einem Kilowatt teure intelligente Messanlagen vorgeschrieben werden sollen. Zudem forderte sie, Stromüberschüsse, die zur Erzeugung von grünem Wasserstoff eingesetzt werden, von der EEG-Umlage zu befreien.

Ingbert Liebing vom Verband kommunaler Unternehmen plädierte dafür, das Repowering zu erleichtern, also den Ersatz einer bestehenden Windkraftanlage durch eine neue, leistungsfähigere. Bisher ist dafür eine aufwändige Neugenehmigung erforderlich, eine Änderungsgenehmigung sei aber ausreichend. Dagegen lobte Liebing die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, dass Kommunen eine Abgabe von den Betreibern verlangen können, wenn sie auf ihrem Gebiet Windkraftanlagen genehmigen. Dies könne die Akzeptanz solcher Anlagen in der Bevölkerung erhöhen.

Pflicht zur Abgabe Allerdings warnte Patrick Graichen, Direktor der Denkfabrik Agora Energiewende, vor einer Gefahr in der vorgesehenen Regelung. Kommunalpolitiker könnten beim Aushandeln einer solchen Vergütung in den strafrechtlichen Verdacht der Vorteilsnahme geraten. Am besten sei es, eine Windenergieabgabe verpflichtend zu machen.

Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie, das die Erzeuger von Strom und Wärme aus Biomasse repräsentiert, kritisierte, der Entwurf der Bundesregierung bleibe weit hinter den notwendigen Änderungen zurück. Strom aus Biomasse sei "gesicherte, steuerbare und speicherbare Energie" und daher besonders geeignet, Schwankungen bei Wind- und Sonnenstrom auszugleichen. Die in der Novelle vorgesehenen Bedingungen für Ausschreibungen bedrohten aber ihren Ausbau.

Für eine Abschaffung des EEG plädierte Horst-Joachim Lüdecke von der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes. Erneuerbare Energien seien ineffizient und teuer, ihr Ausbau schade damit dem Standort Deutschland und sei zudem für das Weltklima irrelevant, da Länder wie China und Indien gleichzeitig immer mehr Kohle verfeuerten. Lüdecke forderte den Weiterbetrieb moderner Kohlekraftwerke sowie neue Techniken der Kernenergie ohne nuklearen Abfall.