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finanzeN I : Macht und Grenzen der Aufsicht

Bundestag befasst sich mit regulatorischen Möglichkeiten gegen Betrug

23.11.2020
2023-08-30T12:38:26.7200Z
2 Min

Der mutmaßliche Bilanzbetrug beim Finanzdienstleister Wirecard beschäftigt den Bundestag nicht nur in einem Untersuchungsausschuss, in dem die Frage nach politischen Versäumnissen geklärt werden soll (siehe Beitrag oben): Vergangenen Freitag ging es darüberhinaus im Plenum um mögliche rechtlich-regulatorischen Änderungen, um illegale Machenschaften zu Lasten der Anleger möglichst zu unterbinden. Auf der Tagesordnung standen erstmals Anträge der Opposition, die Konsequenzen bei der Finanzaufsicht, im Verbraucherschutz und im Wirtschaftsprüfungswesen fordern. Das Plenum überwies sie anschließend zur Weiterberatung an die zuständigen Ausschüsse für Finanzen beziehungsweise Recht und Verbraucherschutz.

Die Grünen fordern in einem von zwei Anträgen (19/24385), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit einem wirkungsvolleren Mandat und den nötigen internen Strukturen auszustatten, um die Integrität des Wertpapiermarktes zu sichern. Dazu soll sie personell verstärkt und mit deutlich erweiterten Auskunftsrechten und hoheitlichen Befugnissen ausgestattet werden. Die BaFin hatte im Zusammenhang mit der Frage, warum sie nach Hinweisen auf Bilanzmanipulationen bei Wirecard nicht schneller und wirkungsvoller eingegriffen hat, auf fehlende Befugnisse in derartigen Fällen hingewiesen. Der Grünen-Antrag zielt unter anderem auf einen besseren Schutz der Anleger, indem der sogenannte graue Kapitalmarkt, der zwar legal, aber bisher weitgehend unreguliert ist, der Kontrolle durch die BaFin unterworfen wird. "Mit einer starken Corporate Governance kriminellem Handeln in großen, komplexen Unternehmen vorbeugen" ist der andere Antrag (19/24384) überschrieben, in dem es um einen stärkeren Eigenschutz von Firmen geht. So fordern die Grünen verschiedene Maßnahmen, um die Kontrollrechte- und Möglichkeiten des Aufsichtsrats zu stärken, die Transparenz gegenüber der Hauptversammlung und den Anlegern zu mehren sowie das Eigeninteresse des Managements an einem nachhaltigen Unternehmenserfolg zu erhöhen.

Die AfD-Fraktion verlangt in einem Antrag (19/24398), die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf (19/18794) zurückziehen, mit dem die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die BaFin übertragen werden soll. Dies sei mittelstandsfeindlich, schreibt sie. Stattdessen solle die Sachkundeprüfung und die Aufsicht den Industrie- und Handelskammern übertragen werden. Ein weiterer AfD-Antrag (19/24396) sieht vor, dass Unternehmen künftig alle vier Jahre ihren Abschlussprüfer wechseln müssen und damit deutlich häufiger als bisher vorgeschrieben. Zudem soll die Haftung von Abschlussprüfern für fahrlässig verursachte Schäden erhöht werden sowie Abschlussprüfung und Steuerberatung nicht mehr vom gleichen Unternehmen durchgeführt werden dürfen.