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finanzeN II
Kristina Pezzei
Gesetz gegen Geldwäsche

Der Bundestag hat erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem konsequenteren Vorgehen gegen Geldwäsche debattiert. Im Anschluss an die Aussprache am Freitag überwiesen die Abgeordneten den Entwurf an den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung. Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche" (19/24180) will die Bundesregierung den Tatbestand der Geldwäsche erweitern. Durch Geldwäsche wollten Straftäter ihre kriminellen Profite verschleiern und "schmutziges" Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleusen, heißt es. Ziel der geplanten Neuregelung sei eine effektivere Strafverfolgung: "Der komplexe bisherige Tatbestand der Geldwäsche wird durch eine klare neue Strafvorschrift ersetzt und deutlich erweitert", schreibt die Bundesregierung. Dadurch soll es für Staatsanwaltschaften und Gerichte erheblich leichter werden, Geldwäsche nachzuweisen und Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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