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Ortstermin: Deutsche Vereinigung für… : Wem die Stunde schlägt

14.12.2020
2023-08-30T12:38:27.7200Z
2 Min

Krisen, so heißt es, sind die Stunde der Exekutive, in der die Bürger nach dem starken Staat rufen. Allzu willig schien der Bundestag tatsächlich zu Beginn der Corona-Krise der Bundesregierung Sonderrechte zur Pandemie-Bekämpfung einzuräumen. Verordnungen im Eiltempo folgten, die öffentliches Leben, Grundrechte und individuelle Freiheiten eingeschränkten wie selten zuvor - ohne dass ein Parlament je darüber abgestimmt hätte. Der Gesetzgeber habe sich freiwillig selbst entmachtet und damit einer Parallelgesetzgebung Tür und Tor geöffnet, kritisierten so manche Politikwissenschaftler und Journalisten später.

Doch stimmt das? Was macht die "Stunde der Exekutive" mit dem Parlament - welche Rolle sollte es bei der Pandemiebekämpfung spielen? Mit diesen Fragen beschäftigte sich in der vergangenen Woche eine von der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen (DVParl) organisierte Diskussionsrunde mit Vertretern der Bundestagsfraktionen, die coronabedingt nur per Live-Stream im Parlamentsfernsehen übertragen wurde. Der Politikwissenschaftler Heinrich Oberreuter, der als stellvertretender DVParl-Vorsitzender die Diskussion moderierte, griff die These von der "Stunde von der Exekutive" auf und merkte an, dass diese so im "Zeitplan der parlamentarischen Demokratie" eigentlich gar nicht vorgesehen sei. Wer sie nach den Auseinandersetzungen um die 1968 vom Bundestag verabschiedeten Notstandsgesetze beerdigt geglaubt habe, wundere sich nun über ihre Auferstehung in der aktuellen Krise.

Anna-Bettina Kaiser, Professorin unter anderem für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin, stellte hingegen in ihrem Impulsvortrag das "Schlagwort" vom Ausnahmezustand als "Stunde der Exekutive" in Frage. Schon der umstrittene Staatsrechtler Carl Schmitt habe geschrieben: "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand verfügt". Die Geschichte zeige zudem, dass stets darum gerungen wurde. Die Exekutive sei zwar grundsätzlich schneller handlungsfähig, so Kaiser. Entscheidender aber sei, ob das Parlament das Heft des Handels aus der Hand gebe. Dieses könne in der gegenwärtigen Krise nicht beobachtet werden: Den Vorwürfen mancher Kritiker zum Trotz sei der Bundestag nie "ausgefallen", habe den ersten Lockdown nicht als "Notparlament", sondern im "Normalmodus" bewältigt, hob die Rechtswissenschaftlerin hervor.

Auch der Umstand, dass es laut Infektionsschutzgesetz dem Bundestag obliegt, die pandemische Lage festzustellen, zeige, dass sich dieser durchaus als "Gewalt gegenüber der Exekutive behauptet" habe. Zu Recht bemängelt werde zwar, dass der Bundestag erst spät mit der Reform des Infektionsschutzgesetzes im November für die Anti-Corona-Maßnahmen eine "parlamentarische Ermächtigung" geschaffen habe, räumte Kaiser ein: "Das Parlament hat sich unnötig angreifbar gemacht, indem es die pandemisch ruhigen Sommermonate hat verstreichen lassen." Alles in allem jedoch sei der Bundestag "Herr des Geschehens geblieben", so Kaisers Fazit. Sandra Schmid