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finanzen : Schuldenbremse gelöst

FDP scheitert mit Versuch der Kreditbegrenzung

14.12.2020
2023-08-30T12:38:27.7200Z
1 Min

Die Schuldenbremse kann gelöst werden. Dies beschloss der Bundestag auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (19/22887, 19/24940) in der vergangenen Woche. Die Koalition begründet das weitere Aussetzen der Schuldenbremse mit den Folgen der Corona-Krise. "Auf Grund des Ausmaßes der andauernden Krise und der zu ihrer Bewältigung erforderlichen Maßnahmen besteht daher weiterhin eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes", schreiben die Fraktionen.

Im Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 heißt es: "Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden."

Abgelehnt wurde ein Antrag der FDP-Fraktion (19/24969). Sie fordert eine drastische Reduzierung der Neuverschuldung des Bundes auf der Grundlage ihrer Vorschläge. Damit wäre es möglich, die Kreditaufnahme auf eine Höhe von 70,072 Milliarden Euro über der Regelgrenze des Grundgesetzes zu begrenzen. Nach Berechnungen der FDP-Fraktion liegt die von der Koalition geplante Kreditaufnahme um 164 Milliarden Euro über der Regelgrenze. Die Koalition nutze den zusätzlichen Kreditspielraum für diverse Ausgaben, die nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie stehen würden, kritisiert die FDP-Fraktion.