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anhörung : Unterschiedliche verfassungsrechtliche Bewertung

Expertenstreit um Ausgangssperren, Inzidenzwert 100 und eingeschränkte Klagemöglichkeiten

19.04.2021
2023-08-30T12:39:35.7200Z
2 Min

Bei der verfassungsrechtlichen Bewertung der geplanten bundesweiten Lockdown-Regelungen waren sich die am vergangenen Freitag zu einer Anhörung des Gesundheitsausschusses geladenen Sachverständigen uneins, wenngleich die kritischen Stimmen überwogen. Hauptstreitpunkte waren die Ausgangssperre, die Orientierung am Inzidenzwert 100 und die Einschränkung der Klagemöglichkeit auf das Bundesverfassungsgericht.

Letzteres ist aus Sicht von Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg "kein Rechtsschutzdefizit". Vielmehr verbürge die Verfassungsbeschwerde effektiven Individualrechtsschutz gerade mit Blick auf die Grundrechtsfragen. Michael Breuer von der Universität Jena hält Ausgangssperren für "verhältnismäßig". Aus Praktikabilitätsgründen sollte deren Beginn aber auf 22 Uhr verschoben werden, regt er an.

Verfassungsrechtliche Probleme sieht hingegen Christoph Möllers von der Humboldt Universität Berlin. Es gebe Tausende Grundrechtseingriffe in unüberschaubar vielen Konstellationen, die künftig einzig vom Bundesverfassungsgericht zu bewältigen seien. "Wenn das kein Problem wäre, bräuchten wie keine Verwaltungsgerichtsbarkeit", sagte er.

Risiko Für Thorsten Kingreen von der Universität Regenburg stellt sich mit Blick auf die Ausgangssperre die Frage, warum ein so hohes verfassungsrechtliches Risiko für eine Maßnahme eingegangen werde, "die ohnehin keinen Eckpfeiler der Pandemiebekämpfung darstellt".

Kein gutes Haar an der Regelung ließ Ulrich Vosgerau von der Universität Köln. Es gehe nicht um die klassische Gefahrenabwehr, sondern um eine Notstandsgesetzgebung, da auch "Nicht-Störer", also Nicht-Infizierte, ihre grundrechtlichen Freiheiten aufgeben müssten. Zudem werde offenbar mit dem Gesetz das Ziel verfolgt, "die Oberverwaltungsgerichte auszuschalten".

Kai Nagel von der TU Berlin würde der nächtlichen Ausgangssperre ein ganztägiges Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum "zum Zweck eines privaten Besuches" vorziehen. Großbritannien und Portugal seien damit erfolgreich gewesen.

Andrea Kießling von der Ruhr Universität Bochum hält eine Ausgestaltung der "Notbremse", die das Infektionsgeschehen nur um den Inzidenzwert von 100 verstetigt, für ungeeignet, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. "Notwendig ist keine Bremse, sondern eine Schubumkehr", betonte sie.