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verkehr i : Entlastung für Kommunen

Umbau von Bahnübergängen ohne Eigenbetrag

19.04.2021
2023-08-30T12:39:35.7200Z
1 Min

Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag eine weitere Entlastung von Kommunen bei den Kosten für Umbauten an Bahnübergängen und Bahnunterführungen beschlossen. Lediglich die AfD enthielt sich vergangenen Donnerstag bei der Abstimmung zu dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/27660) in der durch den Verkehrsausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD geänderten Fassung (19/28511).

Durch die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sollen Investitionen in die Infrastruktur für den Radverkehr sowie in das Schienennetz beschleunigt werden. Nachdem schon im vergangenen Jahr der kommunale Eigenbeitrag bei Kreuzungen mit Eisenbahnen des Bundes abgeschafft wurde, gilt das nun auch bei Kreuzungen kommunaler Straßen mit NE-Bahnen (nicht-bundeseigene Bahnen). Das jeweilige Bundesland soll zwei Drittel der Kosten, die entsprechende NE-Bahn ein Drittel übernehmen.

Mit der Neuregelung sollen auch die Investitionsbedingungen für den Ausbau kommunaler Radwege verbessert werden, um durch eine attraktive Infrastruktur für den Radverkehr dessen Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen zu steigern. Insbesondere für den Bau von Fahrradwegen im Bereich stillgelegter Bahnstrecken enthält das Gesetz nun die Möglichkeit, Bundeszuschüsse zu gewähren.