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finanzen : Neue Bezeichnungen

Gesetze zum Wertpapierrecht beschlossen

19.04.2021
2023-08-30T12:39:35.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Wertpapierhandel verabschiedet. Einer betrifft das Pfandbriefgesetz, der zweite die Aufsicht über Wertpapierinstitute. Beide Gesetze setzen EU-Richlinien um.

Für den Gesetzentwurf "zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2162 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen" (CBD-Umsetzungsgesetz, 19/26927) stimmten in der vergangenen Woche neben den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD die Fraktionen von FDP und Grünen, die der AfD und der Linken enthielten sich. Der Regierungsentwurf "zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten" (19/26929) stieß auf Zustimmung bei den Grünen, die Fraktionen von AfD, FDP und Die Linke enthielten sich.

Der erste Gesetzentwurf sieht vor, die EU-Richtlinie durch Änderungen des Pfandbriefrechts zu vollziehen. Der Bezeichnungsschutz wird ausgeweitet, und zwar um die neuen Bezeichnungen "Europäische gedeckte Schuldverschreibung" und "Europäische gedeckte Schuldverschreibung (Premium)"". Mit dem zweiten Gesetzentwurf (19/26929) wird die Aufsicht über Wertpapierinstitute aus dem Kreditwesengesetz herausgelöst. Für kleinere Institute wird laut Regierung so eine einfache Gesetzessystematik geschaffen.