Sorge um Chancengleichheit kleiner Parteien bei der Wahl
Der Bundestag hat vergangene Woche erstmals über einen Grünen-Gesetzentwurf (19/28792) beraten, mit dem zur Bundestagswahl 2021 die Unterschriftenquoren für sogenannte nicht etablierte Parteien auf 30 Prozent der bisherigen Werte gesenkt werden sollen, um deren Chancengleichheit in Pandemie-Zeiten zu wahren. Laut Bundeswahlgesetz müssen Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Bundestag oder einem Landtag aktuell mit weniger als fünf Abgeordneten vertreten sind, von mindestens 200 Wahlberechtigten unterzeichnet sein und Landeslisten von bis zu 2.000 Wahlberechtigten. Die Grünen begründen ihren Vorstoß mit den coronabedingten Erschwernissen bei der Beibringung von Unterstützungsunterschriften.
Schutz der Bundestagswahl vor Desinformation gefordert
Auf den "Schutz der Bundestagswahl 2021 vor Desinformation und Cyberangriffen" zielt ein FDP-Antrag (19/28743), über den der Bundestag vergangene Woche erstmals debattierte. Danach soll sich die Bundesregierung unter anderem auf internationaler Ebene für Standards zur digitalen Wahlbeobachtung einsetzen. Während sich klassische Wahlbeobachtung auf die rechtmäßige Durchführung einer Wahl erstrecke, solle die digitale Wahlbeobachtung auch mögliche Unregelmäßigkeiten oder Regelverstöße im digitalen Raum umfassen.
Bundestag beschließt Novelle zur Personalvertretung
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktionen von AfD und FDP hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (19/26820) in modifizierter Fassung (19/28839) verabschiedet. Die Linke votierte dagegen, die Grünen enthielten sich. Zu den Schwerpunkten gehört eine Überarbeitung der Wahlrechtsvorschriften. Dies umfasst insbesondere die Ausweitung zulässiger Abwesenheitszeiten der Beschäftigten auf zwölf Monate bei längerfristiger Beurlaubung, ferner die Absenkung der Altersgrenze für die Wahlberechtigung auf 16 Jahre sowie die Streichung der Altersgrenzen für Auszubildende bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen.
Erscheinungsbild von Beamten und Soldaten im Fokus
In modifizierter Fassung hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" (19/26839, 19/28836) verabschiedet. Damit werden unter anderem "hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlagen zur Regelung des Erscheinungsbilds" von Beamten und Soldaten geschaffen. Laut Bundesverwaltungsgericht bedarf eine Regelung des zulässigen Ausmaßes von Tätowierungen bei Beamten einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Ermächtigung.
Mehr Geld für Bundesbeamte und Pensionäre
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022" (19/28677) vorgelegt, den der Bundestag vergangene Woche an die Ausschüsse überwies. Die Vorlage sieht eine lineare Anhebung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge jeweils zum 1. April 2021 und 2022 vor. 2021 sollen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge um 1,2 Prozent erhöhen, 2022 dann um 1,8 Prozent.
Vorstoß zu Einbürgerung früherer NS-Verfolgter
Die Bundesregierung will einen gesetzlichen Rahmen zur Einbürgerung früherer NS-Verfolgter und deren Nachkommen schaffen. 2019 hatte das Bundesinnenministerium Erlassregelungen in Kraft gesetzt, durch die Nachfahren NS-Verfolgter, die staatsangehörigkeitsrechtlich Nachteile erlitten haben, aber nicht unter den Anspruch aus Grundgesetz-Artikel 116 Absatz 2 fallen, die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. Diese Erlassregelungen sollten nun "in gesetzliche Anspruchsgrundlagen übergeleitet" werden, schreibt die Bundesregierung zu ihrem Gesetzentwurf (19/28674), der vergangene Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestags stand.
Weiterführende Links zu den Themen dieser Seite finden Sie in unserem E-Paper.