Fonds-Standort-Gesetz soll Startups helfen
Der Bundestag hat vergangene Woche das Fonds-Standortgesetz (19/27631) beschlossen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten dafür, die Linksfraktion dagegen, die anderen Fraktionen enthielten sich. Eine Reihe steuerlicher und aufsichtrechtlicher Änderungen soll den Fonds-Standort Deutschland stärken und so für Startups attraktiver werden. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Mitarbeiterkaptialbeteiligungen zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe nicht unmittelbar versteuert werden müssen.
Änderungen beim Seefischereigesetz
Der Bundestag hat einer Änderung des Seefischereigesetzes (SeeFischG, 19/26840) zugestimmt. Das Gesetz der Bundesregierung sieht vor, die Fischereiaufsicht seewärts der äußeren Begrenzung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland ganz oder teilweise der Bundespolizei und der Zollverwaltung zu übertragen. Außerdem wurden im Zuge der Abstimmung in der vergangenen Woche pandemiebedingte Regelungen für Saisonarbeitskräfte mit verabschiedet. Die zulässige Dauer der kurzfristigen Beschäftigung soll demnach ausgeweitet werden.
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