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Alexander Weinlein
Kurz Notiert

AfD: Auslandseinsätze im Grundgesetz eindeutig regeln

Nach dem Willen der AfD-Fraktion sollen Auslandseinsätze der Bundeswehr auf eine "eindeutige" verfassungsrechtliche Grundlage gestellt werden. Den entsprechenden Antrag (19/29310) überwies der Bundestag am Freitag zur Beratung in die Ausschüsse. Das Bundesverfassungericht habe Auslandseinsätze 1994 nach Artikel 24 Grundgesetz im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit zwar erlaubt. Allerdings besage Artikel 87a, dass die Streitkräfte außer im Verteidigungsfall nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Deshalb sei eine Konkretisierung des Grundgesetzes notwendig und überfällig.

Statistische Erhebungen zur Zeitverwendung

Die Erhebung von statistischen Daten zur Zeitverwendung der in Deutschland lebenden Menschen bekommt eine eigene gesetzliche Grundlage. Den entsprechenden Gesetzesentwurf (19/26935) verabschiedete der Bundestag am vergangenen Freitag in der durch den Familienausschuss geänderten Fassung (19/29353) ohne Gegenstimmen. Die bisherigen Erhebungen wurden als Bundesstatistiken für besondere Zwecke nach dem Bundesstatistikgesetz durchgeführt. Durch die Erhebungen würden Erkenntnisse über die Arbeitsbelastung und Arbeitsteilung in der Familie, Kinderbetreuung und Pflege und freiwilliges Engagement gewonnen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Überarbeitung des Lieferkettengesetzes

Die Fraktion Die Linke fordert eine grundlegende Überarbeitung des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs für ein Lieferkettengesetz. In einem Antrag (19/29279), der vergangene Woche zur Beratung an die Ausschüsse des Bundestages überwiesen wurde, wirft sie der Bundesregierung vor, mit dem Entwurf eine historische Chance vertan zu haben. Die Linke verlangt unter anderem durch die Schaffung eines deliktischen Haftungsbestands die Zuständigkeit deutscher Gerichte zu erweitern, sodass bei Menschenrechtsverstößen im Ausland Klagen vor deutschen Gerichten zulässig sind.

Schnellere Sonderzahlungen für Contergangeschädigte

Die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel der "Conterganstiftung für behinderte Menschen" für die jährlichen Sonderzahlungen an Betroffene sollen vorzeitig bis 30. Juni 2023 ausgezahlt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (19/29285) vor, der vergangene Woche in erster Lesung auf der Tagesordnung stand. Ursprünglich sollten die zur Verfügung stehenden 100 Millionen Euro und die hieraus zu erwirtschaftenden Mittel in jährlichen Sonderzahlungen bis 2033 ausgezahlt werden. Als Grund für die Novelle geben die Fraktionen an, dass das Stiftungsvermögen wegen der zu erwartenden geringeren Erträge nicht ausreichen wird, um die Sonderzahlungen in bisheriger Höhe wie vorgesehen bis 2033 zu leisten.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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