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Peter Kosfeld, Michael Wojtek
Kurz Notiert

Wieder keine Mehrheit für Vize-Kandidat Weyel

Die AfD-Fraktion ist mit ihrem sechsten Kandidaten für das Amt eines Vizepräsidenten des Bundestages gescheitert. Der AfD-Abgeordnete Harald Weyel verfehlte vergangene Woche im dritten Wahlgang die erforderliche Stimmenzahl. Auf Weyel entfielen in geheimer Wahl 101 Stimmen, 531 Abgeordnete votierten gegen ihn, 19 enthielten sich.

Krankenhausinfektionen global auf dem Vormarsch

Mit Antibiotika-Resistenzen und nosokomialen Infektionen haben sich die Abgeordneten vergangene Woche befasst. Infektionen durch multiresistente Erreger sind laut Bundesregierung schwer oder nicht behandelbar. Ein Antrag der AfD-Fraktion (19/29780) für ein Schutzkonzept fand keine Mehrheit.

Modernisierung des Patentrechts beschlossen

Die Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/25821) vor, der mit den Stimmen der Koalition gegen die Opposition angenommen wurde. Im Patent- und Gebrauchsmusterrecht gebe es Klarstellungsbedarf mit Blick auf den Unterlassungsanspruch bei Verletzungen dieser Schutzrechte, hieß es.

Einrichtung eines Reisesicherungsfonds

Bei Enthaltung der FDP hat das Parlament einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds angenommen (19/28172). Hintergrund sind Gefahren wegen eines unzureichenden Deckungsschutzes.

Höhere Erfolgshonorare für Rechtsanwälte möglich

Verbrauchergerechte Angebote sollen mit einem Gesetz gefördert werden, das der Bundestag gegen die Stimmen der Linken und bei Enthaltung der AfD angenommen hat (19/27673). Rechtsanwälte dürfen künftig in größerem Umfang Erfolgshonorare vereinbaren und Verfahrenskosten übernehmen. Für den Bereich der außergerichtlichen Forderungseinziehung werden sie Inkassodienstleistern gleichgestellt. Gleichzeitig werden die Anforderungen an Inkassodienstleister erhöht.

Fortentwicklung der Strafprozessordnung

Strafverfahren sollen weiter an die sich wandelnden Rahmenbedingungen angepasst werden. Diesem Ziel dient ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung (19/27654), der mit den Stimmen der Koalition beschlossen wurde. So sollen Regelungslücken im Bereich der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse behoben werden. Weitere Änderungen betreffen das Recht der Vermögensabschöpfung und die Vorschriften zur Einführung der elektronischen Akte.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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