Transparenzregister im Kampf gegen Finanzkriminalität
Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen, will die Bundesregierung mehr Transparenz über deutsche Gesellschaften und ihre wirtschaftlich Berechtigten schaffen. Der Bundestag beschloss vergangene Woche mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (19/28164) in der vom Ausschuss geänderten Fassung. Die anderen Fraktionen enthielten sich. Zudem setzt das Gesetz die EU-Finanzinformationsrichtlinie um.
Gegen Steueroasen und unfairen Wettbewerb
Der Bundestag hat vergangene Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze (19/28901) in der vom Ausschuss geänderten Fassung beschlossen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD. Die Fraktionen der FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Die darin enthaltenen Abwehrmechanismen sollen es Personen und Firmen erschweren, durch Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten, die auf der EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete stehen, Steuern zu vermeiden.
Wirtschaftsnummer für Unternehmen kommt
Basisdaten von Unternehmen werden künftig in einem einheitlichen Register geführt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (19/29763) der Fraktionen von CDU/CSU und SPD nahm der Bundestag in der vergangenen Woche auch mit den Stimmen von FDP-Fraktion und Linksfraktion an. Die AfD votierte dagegen, die Grünen enthielten sich. Das "Register über Unternehmensbasisdaten" wird beim Statistischen Bundesamt angesiedelt sein und die "wirtschaftlich aktiven Einheiten" in Deutschland als Unternehmen abbilden.
Umsetzungsgesetz zur Grundsteuerreform
Die Umsetzung der Grundsteuer-Reform soll erleichtert werden. Der Bundestag beschloss den Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28902) in der vom Ausschuss geänderten Fassung. Damit sollen zudem Regelungen zur Bewertung für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Grunderwerbsteuer an verschiedene Urteile angepasst werden. Dafür stimmten neben den Koalitionsfraktionen die Grünen, dagegen AfD und FDP, die Linke enthielt sich. ab
Keine Änderung bei ausgesetzter Vermögensteuer
In namentlicher Abstimmung ist vergangene Woche ein Gesetzentwurf der FDP "zur Änderung des Vermögensteuergesetzes" (19/25789) abgelehnt worden. Er sollte der derzeit ausgesetzten Vermögensteuer die gesetzliche Grundlage entziehen. Nach halbstündiger Debatte votierten 462 Abgeordnete dagegen 151 dafür, zwei enthielten sich.
Weiterführende Links zu den Themen dieser Seite finden Sie in unserem E-Paper.