Abfallverzeichnis
Die Abfallverzeichnis-Verordnung ist sowohl für die Bezeichnung von Abfällen als auch für Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit maßgeblich. Es gibt insgesamt 842 Abfallarten. Die Nachweisverordnung regelt die Nachweisführung bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle und macht Vorgaben über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung.
Altglas
Altglas gehört nicht in den Hausmüll, sondern muss in Altglascontainern entsorgt werden. Es eignet sich besonders gut für das Recycling, da es beliebig oft wieder eingeschmolzen und zu neuen hochwertigen Produkten verarbeitet werden kann. Behälterglas, das insbesondere im Getränke- und Lebensmittelhandel eingesetzt wird, unterliegt den Rücknahmebestimmungen der Verpackungsverordnung.
Altpapier
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff und wird gesondert vom restlichen Hausmüll gesammelt. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Unter Berücksichtigung der positiven Entwicklung hat die Wirtschaft ihre Selbstverpflichtung im Jahr 2001 fortgeschrieben und garantiert eine dauerhafte stoffliche Verwertungsquote von rund 80 Prozent. Das Recycling von Verpackungen aus Papier konnte mit der Verpackungsordnung von 1991 zudem erheblich verbessert werden. Nach dem 2019 in Kraft getretenen Verpackungsgesetz gilt für Verkaufsverpackungen aus Papier aktuell eine Recyclingquote von 85 Prozent. Ab 2022 ist sogar eine Recyclingquote von mindestens 90 Prozent zu erreichen.
Batterien und Akkumulatoren
Batterien und Akkumulatoren (Akkus) enthalten gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe. Aus diesem Grund ist die Entsorgung über den Hausmüll gemäß des Batteriegesetzes untersagt. In Deutschland kommen jährlich mehr als 50.000 Tonnen Gerätebatterien und -akkumulatoren auf den Markt. Die Rückgabe der Gerätealtbatterien erfolgt, für den Verbraucher unentgeltlich, im Einzelhandel, bei freiwilligen Rücknahmestellen oder öffentliche Einrichtungen. Ebenfalls kostenfrei müssen Händler Antriebsakkus für Elektrofahrräder und Pedelecs sowie Fahrzeugbatterien zurücknehmen.
Elektro- und Elektronikgeräte
Elektro- und Elektronikaltgeräte gehören nicht in den Hausmüll und müssen einer vom Siedlungsabfall getrennten Erfassung zugeführt werden. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtet alle Händler mit mehr als 400 Quadratmeter Verkaufs- oder Versandfläche zur Rücknahme der Altgeräte. Kostenfrei abgegeben werden können die Altgeräte auch bei kommunalen Sammelstellen und Recyclinghöfen.
Verpackungsmüll
Mit der Verpackungsverordnung wurde die deutsche Wirtschaft 1991 erstmals verpflichtet, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und bei deren Entsorgung mitzuwirken. Auf der Grundlage dieser "Inpflichtnahme" wurde in Deutschland seit 1993 ein flächendeckendes Sammel- und Entsorgungssystem, das Duale System Deutschland ("Der Grüne Punkt") in Verantwortung der Wirtschaft eingerichtet.
Seit 2003 sind Einweg-Getränkeverpackungen für Mineralwasser, Bier oder kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränke pfandpflichtig. Seit 2005 sind grundsätzlich alle nicht ökologisch vorteilhaften Einweg-Getränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 Liter bis 3,0 Liter pfandpflichtig. Pfandfrei sind Frucht- und Gemüsesäfte, Milch, Wein und Spirituosen sowie ökologisch vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen (Kartonverpackungen, Polyethylen-Schlauchbeutel und Folien-Standbodenbeutel).
Transportverpackungen müssen seit Dezember 1991 von Herstellern und Handel zurückgenommen und entweder erneut verwendet oder außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung einer stofflichen Verwertung zugeführt werden. Umverpackungen, die zumeist lediglich einer besseren Warenpräsentation dienen, können vom Kunden beim Händler zurückgelassen werden.
Quellen: Umweltbundesamt, Bundesministerium für Umwelts, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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