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BOMBARDIERUNG : »Propagandaerfolg der Taliban«

Der Luftangriff von Kundus wurde zum politischen Menetekel des Afghanistan-Einsatzes

13.09.2021
2023-08-30T12:39:41.7200Z
3 Min

Es ist bemerkenswerter Schritt den Ulrich Hermann, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (BGH), und sein Richter-Kollege Harald Reiter Anfang August dieses Jahres machten. In einem Leserbrief an die renommierte Fachzeitschrift "Neue Juristische Wochenschrift (NJW)" rollten sie den Fall des Luftangriffs von Kundus auf zwei von Taliban-Kämpfern entführte Tanklastzüge im Jahr 2009 noch einmal auf.

Leider habe "sich in der Öffentlichkeit das Bild festgesetzt, auf Anordnung des deutschen örtlichen Kommandeurs sei ohne Vorwarnung in eine Menschenmenge bombardiert worden, wobei über 100 Personen ums Leben gekommen seien, darunter viele Zivilisten und insbesondere Kinder", schreiben die beiden BGH-Richter. Und fügen an: "Diese Darstellung ist hinsichtlich der Opferzahl und -eigenschaft sowie der angeblich unterbliebenen Warnung schlicht falsch und beruht wohl auf einem Propagandaerfolg der Taliban". Die Tatsache, dass der Luftangriff auch noch zwölf Jahre danach die Gemüter bewegt, zeugt davon, welch einschneidendes Ereignis er während des Bundeswehr-Einsatzes darstellte und welch gewaltiges politisches Erdbeben er auslöste.

Am 3. September 2009 hatten Taliban-Kämpfer zwei Tanklastzüge mit Kraftstoff etwa acht Kilometer vom Bundeswehr-Camp bei Kundus entfernt. Beim Versuch, den Fluss Kundus zu überqueren, blieben die Tanklaster in einer Furt manövrierunfähig liegen und wurden von Drohnen der ISAF-Truppen aufgespürt. Diese Luftaufklärung meldete dutzende Taliban-Kämpfer in unmittelbarer Nähe der Tanklaster. Der Kommandeur des deutschen Kontingentes, Oberst Georg Klein, forderte daraufhin Luftunterstützung bei den amerikanischen Verbündeten an.

Inzwischen hatten die Taliban offenbar Zivilisten aus umliegenden Dörfern zu den Tanklastern gelockt. Gegen 1:08 erreichten zwei F15-Kampfjets den Luftraum über dem Geschehen und lieferten den Deutschen Luftaufnahmen. In der deutschen Kommandozentrale waren zudem Berichte eingegangen, bei den Tankern befänden sich mehrere Taliban-Kommandeure.

In den Tagen und Wochen vor den Ereignissen war die Lage um Kundus extrem angespannt. ISAF-Truppen waren mehrfach in Gefechte verwickelt worden und Oberst Klein lagen Warnungen vor, nach denen Fahrzeuge, gefüllt mit Treibstoff, für einen Anschlag auf das Lager in Kundus eingesetzt werden sollen.Klein gab den amerikanischen Piloten den Befehl zur gezielten Bombardierung der Personen bei den Tanklastern. Das mehrfache Angebot der US-Piloten, die Personen durch Tiefflüge zu vertreiben, wurde von deutscher Seite abgelehnt. Um 1:49 lösten die Kampfflugzeugen zwei Bomben aus und meldeten nach mehreren Überflügen 56 Tote und elf bis 14 fliehende Überlebende.

Was genau in der Nacht vom 3. auf den 4. September geschehen ist, wer wann welchen Befehl ereilt hat, wie viele Personen durch den Angriff getötet wurden, ob und wie viele Zivilisten sich unter den Toten befanden, beschäftigte in den kommenden Wochen und die deutsche Öffentlichkeit, die Medien und die Politik. Unterschiedlichste Versionen der Geschehnisse machten aufgrund unterschiedlichster Untersuchungen die Runde. Vor allem aber stand eine Frage im Raum: War der deutsche Kommandeur berechtigt, die Bombardierung zu befehlen und war sie nach den gelten Einsatzregeln für die ISAF-Truppen militärisch "angemessen" oder "nicht angemessen"?

Politisches Erdbeben Im Verlauf der Kundus-Affäre trat Bundesarbeitsminister Franz Josef Jung (CDU) Ende November von seinem Amt zurück, weil er zum Zeitpunkt des Angriffs als Verteidigungsminister Öffentlichkeit und Parlament erst zögerlich und dann falsch unterrichtet hatte. Sein Amtsnachfolger Theodor zu Guttenberg (CSU) wiederum entließ den Generalinspekteur der Bundeswehr, Wolfgang Schneiderhan, und Staatssekretär Peter Wichert mit der Begründung, sie hätten ihm Informationen zu dem Angriff vorenthalten. Im Januar 2010 konstituierte sich schließlich der Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss, um Licht in die Geschehnisse zu bringen. Und in der deutschen Öffentlichkeit verfestigte sich der Eindruck, dass der Afghanistan-Einsatz in eine völlig andere Richtung läuft, als von der Politik ursprünglich versprochen.

Auch juristisch fand der Luftangriff eine ganze Reihe von Nachspielen, wurde unter anderem vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. In seinem Urteil vom Oktober 2016 wies der BGH Schadensersatzansprüche von Afghanen für den Tod ihrer Angehörigen zurück.