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SED-DIKTATUR : »Nur jeder Zehnte«

Opferbeauftragte Zupke fordert niedrigere Hürden bei Entschädigungen

15.11.2021
2024-03-05T16:32:32.3600Z
3 Min
Foto: picture-alliance/dpa/Jörg Carstensen

Evely Zupke, SED-Opferbeauftragte des Bundestages, bei ihrem Besuch des ehemaligen DDR-Gefängnisses in der Berliner Keibelstraße. Dies soll nach ihrem Willen ein Erinnerungsort werden.

Evelyn Zupke hätte sich keinen besseren Tag aussuchen können, um sich Gehör zu verschaffen. 32 Jahre nach dem Fall der Mauer trat sie am 9. November vor die Bundespressekonferenz, um "dringende Handlungsbedarfe für die Opfer der SED-Diktatur" anzumahnen und die gleichnamige Unterrichtung (20/10) vorzustellen, die sie tags zuvor bereits Bundestagspräsidentin Bärbel Bas übergeben hatte. 32 Jahre nach dem Fall der Mauer und dem sich anschließenden Fall der SED-Regimes drohe das Schicksal und die heutige oftmals prekäre Situation der Opfer dieser Diktatur aus dem Blick zu geraten, mahnte Zupke.

Trotz einer Reihe von Verbesserungen, die der Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode durch die Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze vorgenommen habe, sieht Zupke "wesentliche Handlungsbedarfe", um die soziale Lage der Opfer und gesellschaftliche Wahrnehmung zu verbessern. Vor allem müssten bürokratische Hürden bei der Anerkennung und der Entschädigung abgebaut werden. Zudem müsse die Gedenkstättenkonzeption des Bundes überarbeitet und das vom Bundestag beschlossene Mahnmal für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft zügig realisiert werden.

Gesetzlich ist die SED-Opferbeauftragte verpflichtet, dem Bundestag jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit und ihre Erkenntnisse vorzulegen. Den ersten regulären Bericht wird Zupke, die im Juni dieses Jahres vom Bundestag in das neu geschaffene Amt gewählt wurde, im Juni 2022 vorlegen. Doch Zupke wollte die Gelegenheit des Mauerfall-Jubiläums nicht verstreichen lassen, um zum Auftakt der neuen Legislaturperiode deutlich zu machen, was sie sich vom Bundestag erhofft. Und das ist nicht wenig.

Ganz oben auf Zupkes Agenda steht die Umkehrung der Beweislast bei Entschädigungszahlungen bei gesundheitlichen Folgeschäden für ehemalige politische Häftlinge und Verfolgte in der DDR. Bislang müssen diese nachweisen, dass ihre gesundheitlichen Probleme auf ihre Haft oder andere Repressalien durch das SED-Regime zurückzuführen sind, um Ansprüche auf Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz geltend machen zu können. "Im Durchschnitt gelingt, trotz fachlich guter Beratung durch geeignete Stellen, nur jedem zehnten Betroffenen die Anerkennung", moniert die Opferbeauftragte. Die Anerkennungsverfahren seien aufgrund ihrer Länge von oftmals mehreren Jahren und der in vielen Fällen vorgenommenen Begutachtungen "äußerst belastend". Zudem würden die Opfer die Erfahrung machen, dass der Spielraum im Gesetz nur "selten wohlwollend ausgelegt" werde. "Viele Betroffene verzichten daher auf eine Antragstellung, obwohl sie die Unterstützungsleistungen benötigen würden", schildert Zupke.

Härtefälle Die Opferbeauftragte weist daraufhin, dass der Bundestag die Bundesregierung im November 2019 anlässlich des 30. Jahrestags des Mauerfalls beauftragt hatte, die Umkehrung der Beweislast bei der Anerkennung gesundheitlicher Schäden, wie es bei Opfern der nationalsozialistischen Diktatur seit langem Praxis sei, zu prüfen. Bislang habe die Bundesregierung jedoch kein Prüfergebnis vorgelegt. Dies gelte auch für den Prüfauftrag zur Einrichtung eines Härtefallfonds, aus dem politisch Verfolgten in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, Hilfe beziehen können. Auf Landesebene hätten Berlin, Brandenburg und Sachsen in den vergangenen Jahren solche Härtefallfonds eingerichtet, diese seien jedoch nur für in den Ländern wohnende Menschen zugänglich, weiß Zupke zu berichten. Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung dürfe der Wohnort nicht über den Zugang zu Unterstützung entscheiden. Die Unterstützung der Opfer sei eine gesamtdeutsche Aufgabe.

Sorgen bereiten Evelyn Zupke vor allem jene Opfer des SED-Unrechts, die aktuell das Rentenalter erreichen. Da deren beruflichen Biografien "in vielfacher Hinsicht gebrochen" seien, hätten sie in der Regel nur Anspruch auf eine niedrige Rente. Mit ihrem Renteneintritt würden jedoch zugleich die Ausgleichszahlungen aus dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz von 240 auf 180 Euro abgesenkt. "Hierdurch wird die soziale Lage der Betroffenen zusätzlich verschlechtert", mahnt Zupke. Zudem sei die im Gesetz verankerte Bedürftigkeitsgrenze zu niedrig angesetzt. Um die Folgen des erlittenen Unrechts zu mildern, müsse diese angehoben werden. Im Gegensatz zu anderen Leistungen für die Opfer der SED-Diktatur würden bei der Feststellung der Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage zudem die Einkommen von Ehe- und Lebenspartnern angerechnet. Dies sei für viele Opfer "nicht nachvollziehbar", berichtet die Opferbeauftragte.

Prinzipiell wünscht sich Zupke eine Überarbeitung des Opferbegriffs. Als Beispiel nennt sie jene DDR-Sportler, die dem staatlichen Doping zum Opfer gefallen seien. Obwohl dazu inzwischen umfassende Forschungsergebnisse vorlägen, seien bislang erst wenigen Betroffenen eine Rehabilitierung zuerkannt worden. Der Kreis der explizit in den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen müsse erweitert werden, um "den Zugang zu Rehabilitierung und Unterstützung zu erleichtern", fordert die Opferbeauftragte.