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Suche nach einem Endlager : Das strahlende Erbe

Gorleben ist ist als möglicher Standort raus. Das Verfahren läuft weiter.

15.11.2021
2024-02-28T11:26:52.3600Z
2 Min

Knapp viereinhalb Jahre nach Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) hat die Suche nach einem Endlager für hoch radioaktive Abfälle bisher vor allem ein großes Ergebnis produziert: Im niedersächsischen Gorleben wird die Resterampe des deutschen Nuklear-Zeitalters nicht gebaut. Das Erkundungsbergwerk vor Ort ist inzwischen geschlossen worden. In Gorleben, symbolischer Ort im Wendland für die jahrzehntelangen, teils heftigen Auseinandersetzungen über Sinn und Unsinn der Atomkraft, fehlt es unter anderem an einem intakten Deckgebirge. Dies ist eines der geologischen Mindestkriterien, um einen Standort weiter zu erkunden. Der Anspruch an ein solches Endlager ist groß: Es soll - so sieht es das Gesetz vor - Sicherheit für 1.000.000 Jahre bieten.

Die ersten Entscheidungen mit Ortsbezug rund um die Suche waren Ausschlussentscheidungen: Ungünstige Formationen wie in Gorleben oder mögliche Erdbebenzonen oder Gebiete mit vulkanischen Aktivitäten sind bei der weiteren Suche außen vor. Im Rennen sind - zumindest theoretisch - noch gut rund 54 Prozent der Landesfläche, 90 sogenannte Teilgebiete umfasst der Ende September 2020 veröffentlichte "Zwischenbericht Teilgebiete" der mit der Suche betrauten Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Gesucht werden soll in drei Gesteinsarten - Salz, Ton und Granit -, die sich mit Ausnahme des Saarlands über das gesamte Bundesgebiet verteilen.

Verfahren gliedert sich in drei Phasen

In einem nächsten Schritt der ersten von insgesamt drei Phasen des Suchverfahrens erarbeitet die BGE aktuell eine Methodik, um aus den Teilgebieten eine bestimmte Zahl von sogenannte Standortregionen herauszuarbeiten, die obertägig erkundet werden sollen. Endgültig darüber beschließen werden Bundestag und Bundesrat. In Phase 2 geht es dann um die Auswahl der Standorte, die für eine untertägige Erkundung in Betracht gezogen werden sollen. Auch darüber entscheiden final Bundestag und Bundesrat. Zudem ist eine Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht möglich. Phase 3 mündet schließlich in einem Standortvorschlag, der wiederum durch Parlament und Länderkammer muss. Eingebettet ist das Verfahren in verschiedene umfangreiche Beteiligungs- und Begleitverfahren.

Der im Gesetz vorgesehene Zeitplan ist ambitioniert. Angestrebt ist demnach, dass der Standortbeschluss 2031 fallen soll.. Eine Inbetriebnahme und Einlagerung des Mülls wird nicht vor 2050 erwartet.