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soziales : 150 Euro und Nachsicht beim Ersparten

Bundestag stimmt für drittes Sozialschutzpaket. Auch Dienstleister werden weiter unterstützt

01.03.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
2 Min

Man freut sich allgemein nicht über jedes Paket. Auch die Opposition im Bundestag konnte die Freude der Koalitionsfraktionen über das Sozialschutz-Paket III nicht so recht teilen, ihr fehlte schlicht zu viel darin. Grüne und Die Linke kritisierten unter anderem die Einmalzahlung von 150 Euro als viel zu gering , AfD und FDP prangerten eine mangelnde Unterstützung für Solo-Selbstständige an. Dennoch hat der Bundestag dem Gesetzentwurf (19/26542) der Koalitionsfraktionen am vergangenen Freitag zugestimmt. Zwei Anträge von AfD zu Hilfen für Solo-Selbstständige (19/26901) und Linken für eine verlängerte Zahlung des Arbeitslosengeldes (19/26068) wurden dagegen abgelehnt.

Mit dem Paket wollen CDU/CSU und SPD Menschen, die Grundsicherung beziehen, während der Corona-Pandemie erneut entlasten. Es beinhaltet auch Erleichterungen für soziale Dienstleister. Geändert wurde der Entwurf vor allem hinsichtlich der Dauer der geplanten Verlängerungen, die nun vielfach zum einen an die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gekoppelt beziehungsweise längstens bis 31. Dezember 2021 verlängert wurden. Dies hatten zahlreiche Experten in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses am Montag vorgeschlagen.

Der Entwurf sieht zum einen vor, den erleichterten Zugang in die Grundsicherung sowie die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Außerdem werden die Sonderregeln zu den Bedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kitas und Werkstätten für behinderte Menschen bis Ende des Jahres verlängert. Erwachsene Leistungsberechtigte erhalten eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021.

Auch die Geltungsdauer des Sicherstellungsauftrags nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) wurde bis 31. Dezember 2021 verlängert.

Zur Abmilderung der erheblichen negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie für Versicherte wie für abgabepflichtige Unternehmen wird im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geregelt, dass ein Unterschreiten des für eine Versicherung mindestens erforderlichen Jahreseinkommens von 3.900 Euro auch im Jahr 2021 keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung hat.

Katja Mast (SPD) hob hervor, ihre Fraktion könne sich auch vorstellen, den erleichterten Zugang zur Grundsicherung dauerhaft zu ermöglichen. Auch wolle die SPD sich dafür einsetzen, auch Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigten die Einmalzahlung zu gewähren. Peter Weiß (CDU) betonte: "Mit der Verlängerung des SodEG helfen wir, dass diese sozialen Infrastrukturen nicht verloren gehen."

Für die AfD stellte Uwe Witt fest, das Gesetz sei nur ein Placebo zulasten der Bevölkerung. Während die Regierung Millionen Existenzen vernichte, lasse sie gerade Solo-Selbstständige im Regen stehen. Pascal Kober (FDP) ergänzte, es könne nicht sein, dass diese Gruppe nun geradewegs ins Hartz-IV-System wechsle, weil es immer noch keinen Unternehmerlohn gebe.

Susanne Ferschl (Linke) kritisierte, in dem "kleinen Päckchen" fehle unter anderem ein Mindest-Kurzarbeitergeld, ein höherer Regelsatz und ein Corona-Zuschlag in der Grundsicherung. Sven Lehmann (Grüne) verwies darauf, dass eine ausgewogene Ernährung mit dem derzeitigen Regelsatz nicht möglich sei. "Armutsbedingte Mangelernährung können und dürfen wir uns nicht leisten", sagte er.