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Inneres : »In die Zeit stellen«

Personalvertretungsgesetz soll novelliert werden

01.03.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
1 Min

Seine Strukturen und Prinzipien hätten sich zwar bewährt, doch erforderten die Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte, das zuletzt 1974 novellierte Bundespersonalvertretungsgesetz "in die Zeit zu stellen". So begründet die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf für eine neuerliche Novellierung des Regelungswerks (19/26820), über den der Bundestag vergangene Woche erstmals beriet. Der Vorlage zufolge hat das Bundesinnenministerium zur Vorbereitung des Reformprozesses einen "kontinuierlichen Dialog" mit den Gewerkschaften, Personalvertretungen und Dienststellen geführt. Der Gesetzentwurf konzentriere sich auf die Maßnahmen, die sich "unter Fortsetzung des konstruktiven Dialogs mit allen Beteiligten konsensbasiert umsetzen lassen". Im Mittelpunkt stehen laut Vorlage unter anderem Verbesserungen der Organisation und Arbeitsweise der Personalvertretungen. Maßnahmen, die "weiterhin intensiver Erörterung mit allen Beteiligten bedürfen", werden der Bundesregierung zufolge zunächst zurückgestellt.

Zu den Schwerpunkten des Gesetzentwurfs zählt etwa eine Überarbeitung der Wahlrechtsvorschriften mit einer Absenkung der Altersgrenze für die Wahlberechtigung auf 16 Jahre. Weitere Schwerpunkte sind den Angaben zufolge die Erleichterung von Teilfreistellungen und ein neuer Mitwirkungstatbestand bei der Privatisierung von Aufgaben sowie die "Schaffung neuer und Präzisierung bestehender Mitbestimmungstatbestände im Bereich flexibler Arbeitsformen und -zeiten, der Anordnung von Mehrarbeit, der Umsetzung mit Dienstortwechsel, der Personalgestellung, der Vereinbarkeit von Beruf, Pflege und Familie sowie des betrieblichen Gesundheits- und Eingliederungsmanagements".