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Obdachlosenhilfe : Recht auf Wohnraum

Oppositionsanträge abgelehnt

01.03.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
2 Min

Über drei Anträge zu Hilfen für Obdachlose im Corona-Winter und zum Schutz von Mietern in der Pandemie stimmte der Bundestag vergangene Woche ab. Vertreter von AfD, Linken und Grünen, von deren Fraktionen jeweils eine Vorlage zur Abstimmung stand, forderten die Abgeordneten eindringlich auf, mehr für die Schwächsten der Gesellschaft zu tun. Die Anträge wurden nach Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses und des Gesundheitsausschusses jedoch abgelehnt.

Abgeordnete der Koalition verwiesen unter anderem auf die bisher von der Regierung getroffenen Maßnahmen zum Mieterschutz sowie auf die Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Der überraschende Wintereinbruch habe gezeigt, wie wichtig ein grundsätzlich gutes Konzept zur Unterbringung von Obdachlosen ist. Wichtig sei vor allem die Ursachenbekämpfung und die Schaffung von Wohnraum.

Dem Antrag der Linksfraktion mit dem Titel "Zwangsräumungen verhindern, Obdachlose sicher unterbringen - Solidarisch durch den Corona-Winter" (19/25259) stimmten auch die Grünen zu, während die übrigen Fraktionen ihn ablehnten. Gefordert wird darin ein Gesetzentwurf, um Mieter, die wegen der Corona-Pandemie Mietschulden anhäufen, vor Kündigungen zu schützen. Außerdem dürfe niemand aus seiner Wohnung geworfen werden, wenn ihm die Wohnungslosigkeit droht.

Der Antrag der Grünen für mehr Mieterschutz in Zeiten der Pandemie und eine bessere Unterstützung von Verbrauchern als Darlehensnehmer (19/24634 neu) fand auch die Unterstützung der Linken, die übrigen Fraktionen stimmten dagegen. Der Bundestag sollte demnach die Bundesregierung auffordern, erneut für einen befristeten Zeitraum die Möglichkeit der vermieterseitigen Kündigung bei mieterseitigem Covid-19-bedingten Zahlungsausfall auszuschließen. Zwangsräumungen von Mietern von zu Wohnzwecken genutzten Räumen sollten ebenfalls zeitlich befristet ausgesetzt werden.

Die AfD-Fraktion begründete ihren von den übrigen Fraktionen abgelehnten Antrag mit dem Titel "Soforthilfeprogramm für Obdachlose im Corona-Winter 2021" (19/26227) damit, dass sich die Situation der Obdachlosen unter den Pandemie-Maßnahmen der Bundesregierung extrem verschärft habe. Dadurch könnten Hilfsorganisationen den täglichen Bedarf innerhalb der Obdachlosenhilfe wie Bereitstellung von Notunterkünften, Lebensmittelausgabe und medizinische Versorgung nicht gewährleisten.