Piwik Webtracking Image

KULTUR : Umgang mit Kolonialerbe

01.03.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
1 Min

Die Oppositionsfraktionen sind mit ihren Initiativen zum Umgang mit dem kolonialen Erbe gescheitert. Der Bundestag lehnte am vergangenen Freitag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gleich sieben Anträge der Fraktionen von AfD (19/19914), FDP (19/8545), der Linken (19/8961, 19/9340, 19/20546) und Bündnis 90/Die Grünen (19/7735, 19/24381) ab.

Union und SPD verwiesen in der Debatte darauf, dass einige Forderungen der Opposition bezüglich der Restitution von Kultur- und Sammlungsgütern längst erfüllt seien. Seit Mai 2018 gebe es den Leitfaden des Deutschen Museumsbundes zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten; das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste habe seit 2019 einen zusätzlichen Etat für Provenienzforschung und Bund, Länder und Kommunen hätten auf eine gemeinsame Position geeinigt und erste Eckpunkte zum Umgang mit Kulturgut aus kolonialen Kontexten verabschiedet.

Einig waren sich alle anderen Fraktionen in ihrer Ablehnung der AfD-Forderung, eine Restitution von Kulturgütern nur in Ausnahmefällen zu erlauben.

Linke und Grüne wiederum wollen, dass Deutschland die in der Kolonialzeit begangenen Verbrechen als solche benennt und die Verantwortung übernimmt. Vor allem der Völkermord an den Herero und Nama müsse als solcher anerkannt werden.