Piwik Webtracking Image

Finanzen : Drittes Steuer-Paket

Hilfe für Familien, Gastronomen und Firmen

01.03.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
1 Min

Der Bundestag hat am Freitag das inzwischen dritte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen (19/26544). Es führt fort, was mit den Vorgängern aus dem Jahr 2020 aufgesetzt wurde. Familien, Gaststätten und Gewerbe, die krisenbedingt Verluste machen, sollen von steuerlichen Hilfen profitieren.

Familien bekommen 2021 einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet, um gezielt Familien mit niedrigem und mittleren Einkommen zu helfen.

Für Gaststätten soll der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen über den 30. Juni hinaus bis Ende 2022 verlängert werden. Getränke bleiben davon ausgenommen.

Für Unternehmen und Selbständige soll der steuerliche Verlustrücktrag für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 auf zehn Millionen Euro angehoben werden, bei Zusammenveranlagung auf 20 Millionen Euro. Dies soll auch beim vorläufigen Verlustrücktrag gelten. Auch wird der vorläufige Verlustrücktrag für 2021 bei der Steuerfestsetzung für 2020 berücksichtigt.

Abgelehnt wurden zwei Anträge der FDP-Fraktion, die eine Steuererleichterung für Eltern fordert (19/26882) und die Covid-Impfstoffe von der Umsatzsteuer befreien will (19/26883).

Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie von AfD und FDP angenommen. Die Linke und Bündnis90/Die Grünen enthielten sich.