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wirtschaft : Hilfen mit Bedingungen

Anträge zu neuen Corona-Maßnahmen abgelehnt

01.03.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
1 Min

Wirtschaftshilfen in der Corona-Krise stehen im Mittelpunkt dreier Anträge von Oppositionsfraktionen, über die vergangenen Freitag der Bundestag abgestimmt hat. Sie fanden keine Mehrheit.

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (19/25255), Wirtschaftshilfen für Unternehmen, denen aufgrund der Corona-Pandemie als Zuschüsse gewährt wurden, an ein Verbot betriebsbedingter Kündigungen zu koppeln. In bestimmten Fällen könnten Unternehmen, die Kurzarbeitergeld beantragen, schlechter gestellt werden als solche, die betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, heißt es zur Begründung. Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, FDP und AfD bei Enthaltung der Grünen gegen die Stimmen der Linken abgelehnt.

Ein Hilfsprogramm der Bundesregierung für Selbstständige, Kulturschaffende, Freelancer und Freiberufler fordert die FDP-Fraktion in ihrem Antrag (19/25241). Dabei müsse ein Unternehmerlohn vorgesehen werden, der die Lebenshaltungskosten abdecke. Sichergestellt werden müsse eine unkomplizierte Antragstellung. Die FDP-Initiative wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und Linke bei Enthaltung der Grünen abgelehnt.

Ein Antrag der AfD-Fraktion (19/23711) sieht vor, die Soforthilfe für Schausteller nicht rückwirkend vom Personalstand am Stichtag 31. März 2020 abhängig zu machen, sondern am Jahresmittel der vergangenen drei Jahre. Zudem solle eine Investitionshilfe aufgelegt werden, die sich am dreijährigen Investitionsmittel des jeweiligen Schaustellers orientiert. Diesen Antrag lehnten die Abgeordneten aller Fraktionen mit Ausnahme der AfD ab. .