AfD-Kandidaten für Gremien abgelehnt
Der Bundestag hat drei Wahlvorschläge der AfD-Fraktion zur Besetzung verschiedener Gremien ablehnt. Die Bewerberinnen und Bewerber erreichten in der vergangenen Woche durchweg nicht die erforderliche Zahl von 355 Stimmen und wurden somit nicht gewählt. Es handelte sich um Vorschläge zur Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (19/23873), von zwei Mitgliedern des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (19/23874) sowie eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (19/23875).
Vorstoß zum Recht auf Bargeldnutzung gescheitert
Der Bundestag hat in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion abgelehnt, mit dem das Recht auf Bargeldnutzung im Grundgesetz verankert werden sollte (19/14761). Anträge von AfD- und FDP-Fraktion, die ebenfalls die Nutzung von Bargeld thematisieren (19/26904, 19/26881), wurden zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.
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